Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Heute sollen wir ein Sozialversicherungsabkommen zwischen Deutschland und der Ukraine ratifizieren, und das ist keine gute Idee.
Ich gebe zu, erst mal klingt es gut: Doppelversicherungen sollen vermieden werden, Arbeitnehmerentsendungen sollen leichter werden. – Aber es gibt drei große Problemkomplexe, die hier auftreten. Einer ist außenpolitischer Natur, der zweite betrifft die Entsendung und der dritte den Leistungsexport in das andere Land. Ich will im Folgenden ausführen.
Die erste Frage stellt sich: Wer ist Ukrainer? Nach Artikel 1 des Abkommens gilt ukrainisches Recht – in Ordnung; juristisch ist das klar. Aber es wird praktische Anwendungsprobleme geben bei der Frage, wer ukrainischer Staatsbürger ist, wer sich im Hoheitsgebiet eines Vertragsstaats aufhält, zum Beispiel wenn jemand auf die Krim entsendet wird. Der Status der Krim wird in der Tat Kopfzerbrechen bereiten.
Der zweite Problemkomplex betrifft die Regeln des Abkommens zur Entsendung. Sie erhöhen die Gefahr des Lohndumpings und der sozialen Ausbeutung. Die Entsenderichtlinie in der EU funktioniert ja schon nicht. 24 Kalendermonate lang sollen die Rechtsvorschriften des ersten Vertragsstaats gelten. Das heißt zum Beispiel, Ukrainer arbeiten bis zu 24 Monate in Deutschland mit ukrainischer Sozialversicherung, und die ist, wie wir wissen, desolat und billig. In der Ukraine beträgt der Arbeitgeberanteil 22 Prozent, dazu kommen noch 3 Prozent Arbeitnehmeranteil. Vergleichen Sie das mal mit den fast 50 Prozent, die man in Deutschland berappt.
Ich sage Ihnen etwas: Ein Arbeitgeber, der hier potenziell entsenden kann, wird entsenden und nicht regulär bei uns anstellen. Damit leisten wir der Wirtschaft, der Sozialversicherung und vor allem den Menschen einen absoluten Bärendienst.
Der dritte Problemkomplex betrifft die Rente. Versicherungszeiten sollen zusammengerechnet, Versicherungsleistungen auch ins andere Land gezahlt werden. Das ist so lange unproblematisch, solange reine Versicherungsleistungen gezahlt werden. Aber dies ist ja nun mal Deutschland, und die deutsche Rente ist von der Union, der SPD und anderen mit versicherungsfremder Wahlwerbung so überfrachtet worden, dass wir mittlerweile haben: Mindestentgeltpunkte mit Aufwertung der Leistungen, Mütterrente, demnächst die Grundrente.
Ich bin mir sicher: Für 2021 fällt Ihnen auch noch ein Bonbon ein.
Das sind alles Pull-Faktoren, die natürlich zum Missbrauch einladen.
Deutschland und die Ukraine sind sehr ungleich. Der Durchschnittslohn in der Ukraine beträgt 275 Euro im Monat. Das sind nach deutscher Versicherungslogik 0,07 Entgeltpunkte im Jahr. Sie erinnern sich sicher noch an die Mindestentgeltpunktegrenze aus SGB VI von 0,0625 im Monat. So unterschiedlich ist das. Da entstehen Renten, die wir Deutsche massiv werden aufwerten müssen.
Ein Problem entwickelt sich auch bei der Kinderentgeltpunkteauszahlung. Kindererziehungszeiten werden nach Artikel 15 Absatz 4 des Abkommens berücksichtigt. Nach § 56 SGB VI gibt es drei Rentenpunkte für Kinder, die in den ersten drei Lebensjahren in Deutschland erzogen worden sind, auch wenn sie danach nicht mehr in Deutschland leben. Diese Renten und die versicherungsfremden Leistungen werden auch in Zukunft in die Ukraine gezahlt, und aus ukrainischer Sicht bedeutet das: Ein drei Jahre lang in Deutschland erzogenes Kind ist so viel wert wie der Rentenanspruch aus 43 ukrainischen Arbeitsjahren.
Das zeigt Ihnen deutlich: Dieses deutsch-ukrainische Sozialversicherungsabkommen ist nicht sinnvoll. Es verringert den sozialen Schutz aller.
Es fördert den sinnlosen Export von Leistungen ins Ausland. Und deswegen bitte ich Sie: -