Meine Damen und Herren! Wir haben hier ein Sammelsurium von Gesetzen vorliegen, die zum Großteil sehr sinnvoll sind. Das betrifft den Bereich der Finanzierung der Entsorgung kerntechnischer Abfälle. Hier sollen öffentlich-rechtliche Verträge geschlossen werden können. Das halten wir als Flexibilisierungsmaßnahme für sehr sinnvoll. Auch die Schaffung rechtlicher Rahmenbedingungen, die die Etablierung eines Bereitstellungslagers zulassen, ist wichtig, da wir offensichtlich mit dem Endlager so in Verzug geraten, dass wir irgendetwas mit den hochradioaktiven Abfällen machen müssen. So weit, so gut. Dieser Teil – den betrifft ja ein Großteil der Gesetze – ist absolut nicht zu beanstanden. Das wäre für uns auch zustimmungsfähig, gäbe es nicht zwei weitere Teile, vor denen wir ein Fragezeichen setzen würden.
Das erste Fragezeichen setzen wir an dem Punkt, dass das BfE, weil es nicht mit dem BGE verwechselt werden will, lieber BASE heißen möchte. Übersetzt heißt das: Das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit möchte nicht mit der Bundesgesellschaft für Endlagerung verwechselt werden und deswegen lieber Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung heißen. Meine Damen und Herren, es ist ja schön und gut, etwas zu unternehmen, wenn angeblich eine Verwechslungsgefahr besteht. Aber ganz im Ernst: Wer sich mit der Thematik auseinandersetzt, hält die Ämter auseinander. Wer sich nicht damit auseinandersetzt, versteht auch nach der Umfirmierung nicht, was eigentlich hinter diesen Begriffen steht.
Da wir es hier mit Steuergeldern zu tun haben, sollten wir gerade mit diesen sehr sorgfältig umgehen. In Baden-Württemberg sagen wir: Kleinvieh macht auch Mist. – Dieses Kleinvieh hätten wir uns einfach sparen können.
Ein weiterer – und das ist ein für uns sehr essenzieller Punkt – ist die Reglementierung und die Einschränkung der selbstständigen Tätigkeit von Gutachtern hier in Deutschland. Im Moment ist es gängige Praxis, wie Herr Möring schon gesagt hat, dass du als selbstständiger Gutachter überhaupt nicht zum Zuge kommst. Deswegen hat eine selbstständige Gutachterin dagegen geklagt. Natürlich hat die Frage, ob ich objektiv, sachlich angemessen und unabhängig ein Gutachten erstelle, überhaupt nichts mit der Frage zu tun, ob ich das in einem Angestelltenverhältnis oder als Selbstständige mache.
Dass meine Rechtsauffassung gar nicht so weit weg von der Welt ist, hat auch das Verwaltungsgericht Köln gesagt. Es hat in einer Urteilsbegründung geschrieben, dass durch die Nichtzulassung gerade dieser Selbstständigen die Freiheit der Berufsausübung, Artikel 12 Absatz 1 GG, eingeschränkt ist.
Wir von den Freien Demokraten sind dafür, dass alle Menschen hier in Deutschland ihren Beruf frei wählen können. Das Gericht hat seine Rechtsauffassung schon statuiert. Der Gesetzgeber aber möchte da jetzt reingrätschen und sagen: Nein, nein, nein, wir sehen das anders. – Wir glauben, dass das Grundgesetz über den Möglichkeiten des Gesetzgebers stehen sollte. Wir stehen für die Freiheit der Berufsausübung. Wir stehen für die Selbstständigen und Freiberuflichen hier in Deutschland. Dass das nicht einmal im Gesetzestext erwähnt wurde, ist übrigens, wie ich finde, ein massives Versagen des Umweltministeriums, das hier für Klarheit hätte sorgen müssen.
Aber nicht wegen der mangelnden Transparenz, sondern wegen der Sache an sich lehnen wir das Gesetz insgesamt ab.
Danke.