Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gefällt, und wir werden das tun, was eine Selbstverständlichkeit ist: Wir werden das Verfassungsgerichtsurteil achten und es Wort für Wort im Gesetz umsetzen.
Aber wir sind nicht bereit, genau das Gegenteil von dem zu machen, was das Bundesverfassungsgericht in sein Urteil geschrieben hat, um auch das klarzustellen.
Frau Kipping, als Sie von der Menschenwürde gesprochen haben, haben Sie – das will ich klipp und klar sagen – eine große Nummer gewählt: Die Würde des Menschen resultiert für mich als Christ aus der Gottesebenbildlichkeit des Menschen. Das hat mit Arbeit nichts zu tun, sondern jedem von uns ist Würde zugesagt und kommt Würde zu.
Das Prinzip des „Forderns und Förderns“, das dem Sozialgesetzbuch II zugrunde liegt, ist vom Verfassungsgericht bestätigt worden. Der Gesetzgeber darf erwerbsfähigen Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II zumutbare Mitwirkungspflichten auferlegen.
Die Verletzung dieser Mitwirkungspflichten darf sanktioniert werden,
indem vorübergehend staatliche Leistungen entzogen und damit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts gemindert werden. Also: Sanktionen sind nach diesem Verfassungsgerichtsurteil weiterhin möglich,
und wir werden sie verfassungsgerichtsfest ausgestalten.
Im Übrigen, Herr Kollege Lehmann, herrscht jetzt kein großes Chaos in den Jobcentern. Die Bundesagentur für Arbeit hat den Jobcentern eine Handlungsorientierung zukommen lassen, wie sie vorübergehend, bis zur Neuregelung, mit diesem Urteil umzugehen haben. Ich bin froh, dass in unseren Jobcentern kluge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind, die dank dieser Handlungsorientierung wissen, was sie zu tun haben. Es herrscht kein Chaos in unseren Jobcentern.
Jetzt will ich mal etwas Grundsätzliches sagen, warum ich der Auffassung bin, dass wir um Sanktionsmöglichkeiten nicht herumkommen.
Erstens. Sanktionen betreffen durchschnittlich gerade 3,2 Prozent der Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II. Die große Mehrheit hat also damit überhaupt kein Problem.
Zweitens. Von diesen Sanktionen sind 77 Prozent Sanktionen wegen Meldeversäumnissen, also zum Beispiel wenn jemandem, der unentschuldigt einen Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, die Leistungen um 10 Prozent gekürzt werden.
Jetzt sprechen wir mal von denen, die das System finanzieren, den normalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei uns in Deutschland. Wenn ein Arbeitnehmer morgen unentschuldigt in seinem Betrieb fehlt, dann hat das unangenehme Konsequenzen für ihn.
Dieser Arbeitnehmer finanziert aber mit den Steuern, die von seinem Lohn abgeführt werden, das System des Arbeitslosengeldes II. Die Vorstellung der beiden Fraktionen, die einen Antrag stellen, ist nun offensichtlich, dass derjenige, der aus den Steuergeldern dieses Arbeitnehmers sein Arbeitslosengeld II bezieht,
nicht sanktioniert werden soll, wenn er morgen einen vereinbarten Termin mit dem Jobcenter unentschuldigt versäumt und nicht hingeht. Wo ist denn das Gleichgewicht zwischen Arbeitnehmern und denjenigen, die Arbeitslosengeld II beziehen? Ich finde, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland, die mit ihren Steuern brav und treu dieses System finanzieren, haben ein Anspruch darauf, dass sie bei Terminversäumnissen nicht schlechtergestellt werden als jemand, der Arbeitslosengeld II bekommt.
Meine Erfahrung aus vielen Gesprächen ist, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von uns als Gesetzgeber erwarten, dass wir sie nicht schlechterstellen. Vielmehr ist klar: Wer einen Termin versäumt und sich nicht vorher dafür entschuldigt, was der normale menschliche Anstand gebietet, der kann nicht einfach so weitermachen; denn sonst hätten wir, Entschuldigung, ein bedingungsloses Grundeinkommen für jeden, der Pflichtversäumnisse für eine Selbstverständlichkeit hält, und das geht nicht.
Was aber entscheidend ist, ist die Frage, wie wir das Fördern ausgestalten. Ich finde, wir haben mit dem Teilhabechancengesetz, das seit 1. Januar gilt, mit den hohen Lohnzuschüssen für Leute, die schon sehr lange arbeitslos sind, einen zusätzlichen Anreiz geschaffen, in Arbeit zu kommen. Aber wir haben vor allen Dingen eins gemacht: Wir haben das Instrument des Coaches gestärkt. Ich habe bei vielen Jobcenterbesuchen extra mit diesen Coaches gesprochen. Ich muss sagen: Die Leute, die sich da zur Unterstützung und Beratung von Langzeitarbeitslosen bei der Eingliederung in Arbeit bereitgefunden haben, sind tolle Leute, machen eine tolle Arbeit. Ich glaube, der entscheidende Punkt ist – den hat auch die Kollegin Tack schon angesprochen –: Wir müssen die personelle Hilfe und Unterstützung, um rauszukommen aus Arbeitslosigkeit, verstärken, und wir müssen nicht Sanktionsmöglichkeiten für alle Zeiten abschaffen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir machen das, -