Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Bundesregierung hat sich heute in ihrer Kabinettssitzung mit dem Thema der Prävention der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland beschäftigt. Es handelt sich bei der Afrikanischen Schweinepest um eine schwere Virusinfektion von Tieren. Sie betrifft ausschließlich Haus- und Wildschweine und ist für diese tödlich. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. Die Tierseuche breitet sich in den Wildschweinbeständen der betroffenen Regionen in Osteuropa immer weiter aus und ist noch circa 350 Kilometer von Deutschland entfernt. Sie ist übrigens in Osteuropa zum ersten Mal im Jahr 2007 in Georgien aufgetreten.
Für Deutschland stellt die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest eine große Gefahr dar. Deswegen wollen wir sie mit Präventionsmaßnahmen so weit wie irgend möglich verhindern. Insbesondere die Mitnahme des ASP-Virus in kontaminierten Lebensmitteln von Reisenden und Lkw-Fahrern ist eine große Gefahr, da es ein sehr beständiges Virus ist, das über Wochen und Monate aktiv bleiben kann, insbesondere auch bei unsachgemäßer Entsorgung dieser Lebensmittel. Der Faktor Mensch spielt also eine entscheidende Rolle, da er den Erreger durch unsachgemäß entsorgte Speisereste über weite Entfernungen verbreiten kann. Wildschweine fressen diese Speisereste und infizieren sich so. Dies ist, wenn der Erreger in die Population eingetragen wurde, insbesondere vor dem Hintergrund der großen Wildschweinpopulation in Deutschland problematisch.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat daher schon 2014, unmittelbar nach den ersten ASP-Fällen in Osteuropa, eine umfassende Informationskampagne gestartet. Ich bin dem Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur sehr dankbar, dass er dafür gesorgt hat, dass entsprechende Plakate auf Autobahnpark- und Rastplätzen an den wichtigen Ost-West-Routen angebracht wurden und Informationen auf digitalen Informationsstelen gezeigt werden; denn es geht darum, möglichst viele Bürgerinnen und Bürger und vor allem diejenigen, die aus Osteuropa im Transit kommen, vor dem Wegwerfen von Speiseresten zu warnen. Darüber hinaus haben wir die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden der Bundesländer und die landwirtschaftlichen Verbände gebeten, unter anderem Erntehelfer aus Osteuropa mittels Handzetteln zu informieren. Vom Bundesamt für Güterverkehr wurden zudem Handzettel an Lkw-Fahrer ausgehändigt.
Aber unabhängig vom Verbreitungsweg: Ein Ausbruch hätte erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen für die schweinehaltenden Betriebe und für den Schweinefleischsektor insgesamt. Deswegen tun wir alles, um die Einschleppung der ASP nach Deutschland zu verhindern. Wir müssen vernetzt handeln und haben deswegen eine enge europäische Kooperation. Ich habe am 19. Januar dieses Jahres mit den Kolleginnen und Kollegen aus den betroffenen europäischen Staaten und Vertretern der Europäischen Kommission sowie internationalen Behörden eine Arbeitssitzung in Berlin durchgeführt. Von dieser Konferenz ging das Signal aus, dass wir in Deutschland und in Europa handlungswillig und handlungsfähig sind. Wir haben dieses Thema auch im Agrarrat diskutiert, und für nächsten Montag habe ich einige Ressorts, Länder und Verbände zu einer nationalen ASP-Präventionskonferenz eingeladen.
Die Verordnung, die wir heute beschlossen haben dem Bundesrat vorzulegen, beinhaltet Möglichkeiten des unverzüglichen Eingreifens zur Vermeidung einer Weiterverschleppung der ASP. Beispielsweise sind zu nennen: die Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen, die Erweiterung von Anordnungsbefugnissen für die zuständigen Behörden, das Verbot der Nutzung von Gras, Heu und Stroh zu Futterzwecken und als Einstreu- oder Beschäftigungsmaterial, die Ausweitung der Maßnahmen zur Erkennung der ASP, die Ausdehnung des Gebiets, in dem Maßnahmen ergriffen werden.
Außerdem haben wir auch die Verordnung über die Jagdzeiten geändert, und zwar mit der Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild, das als der wesentliche Überträger dieser Erkrankung gelten würde, wenn sie in Deutschland ankommen würde. Die Schwarzwildpopulation soll ausgedünnt werden. Dabei wird der Elternschutz für die Tiere beachtet. Wir haben Regelungen gefunden, nach denen die Ausnahmen des Jagdrechts bei führenden Bachen aufrechterhalten werden, solange die Frischlinge allein nicht überlebensfähig sind.