Werter Kollege, in der Tat sieht die geplante Verordnung eine entsprechende Verpflichtung vor, wenn Fahrzeuge aus betroffenen Gebieten kommen und beispielsweise auf dem Gelände von schweinehaltenden Betrieben gewesen sind; die präzise Formulierung kann ich Ihnen gerne nachreichen. Das Hauptaugenmerk muss aber darauf liegen, dass die Kontrolle funktioniert. Hier muss es ein Zusammenspiel zwischen den Veterinärbehörden des Landes, aus dem der Transport bzw. das Fleisch oder Fleischprodukt kommt, und unseren Behörden geben. Die Behörden haben hier eine Aufgabe zu erfüllen. Die Verordnung sieht zudem den Nachweis und die Dokumentation von Maßnahmen zur Dekontaminierung vor. Das basiert also nicht allein auf Freundlichkeit.
Lassen Sie mich einen anderen Punkt ansprechen. – Nein, diesen kann ich nicht mehr ansprechen, weil der Präsident schon wieder die rote Leuchte blinken lässt.