Kollege Ostendorff, wir hatten im letzten und vorletzten Jahr bei der Vogelgrippe festgestellt, dass bei zum Teil relativ nah beieinanderliegenden Puten- oder Geflügelbeständen ein Auftreten dieses Virus beobachtet werden konnte, obwohl Biohygienemaßnahmen vorgeschrieben waren. Das betrifft Regionen, in denen Höfe relativ eng und nah beieinanderliegen und damit Übertragungspotenziale gegeben sind. Diese Gefahr müssen wir sehr ernst nehmen.
Dass die wirtschaftlichen Konsequenzen jenseits aller anderen Fragen, die gestellt worden sind, in solchen Regionen natürlich besonders evident sind, brauche ich nicht weiter zu betonen. Die Schlussfolgerungen, die man daraus zieht – – Was ist mit der Uhr? Herr Kollege Ostendoff, ich bitte um Entschuldigung.
Führen Sie doch bitte die Antwort zu Ende.