Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin! In meinem Heimatkreis Coesfeld sind in den letzten Tagen die Infektionszahlen in die Höhe geschossen. Es ärgert mich massiv, dass aufgrund von Verfehlungen in einem Unternehmen – Stichwort „Westfleisch“ – die Disziplin der Menschen vor Ort mit Füßen getreten wird. Es ärgert mich auch, dass unter anderem Gastronomen jetzt unter der Verlängerung des Shutdowns leiden, und es ärgert mich, dass jetzt Landwirte plötzlich in die Röhre gucken müssen.
Als Abgeordneter dieses Kreises habe ich die Erwartung, dass wir jetzt natürlich knallhart die Quarantäne durchsetzen – ich glaube, das teilen auch alle verantwortlichen Behörden vor Ort –, und ich halte es auch für wichtig, dass wir noch mal über die Unterbringung diskutieren; Sie haben das ja auch gerade angedeutet.
Dies vorausgeschickt, hier meine Frage: Sie haben am 6. Mai 2020 in der Runde mit den Länderregierungschefs abgesprochen, dass es im Falle eines regional klar eingrenzbaren Infektionsgeschehens – da wird häufig beispielhaft als Einrichtung das Altenheim angeführt – Ausnahmetatbestände für Lockerungen geben kann, trotz eines Anstiegs. Ist in diesem Zusammenhang darüber nachgedacht worden, diese Regelung auch auf Unternehmen wie Westfleisch und solche Infektionsgeschehen zu beziehen, damit wir den Menschen vor Ort jetzt Hoffnung machen können, dass auch sie nicht mehr allzu lange unter den Restriktionen leiden müssen? – Danke.