Vielen Dank. – Die Schonzeit ist unbefristet. Ihre Aufhebung ist übrigens auch im Rahmen des Jagdrechtes der Länder machbar. Deswegen haben, soweit ich weiß, einzelne Bundesländer das bereits so entschieden.
Das Thema Nachtzielgeräte bedarf einer Abstimmung mit der Innenpolitik, weil es hier auch um Waffenrecht geht. Es gibt im regionalen Bereich Möglichkeiten für die Anordnung, Bekämpfungen auch mit Nachtzielgeräten mit beschränkter Nutzung durchzuführen. Ich selbst bin skeptisch, ob eine flächendeckende Zulassung dem Sinn der Jagd entspricht. Ich würde dies eher für den Bereich der Tierseuchenbekämpfung zulassen. Wir haben das Problem, dass sich Wildschweine sehr gut verstecken können. Dem kann man nicht alleine mit Nachtzielgeräten begegnen. Es kann im Einzelfall ein funktionales Mittel bei der Jagd sein, bei der Tierseuchenbekämpfung im Extremfall sogar mehr.
Die erste Frage dazu kommt vom Kollegen Auernhammer von der CDU/CSU.