– ein bisschen Niveau in diese Debatte zu bringen.
Deshalb stelle ich an den Anfang einen Gruß auf die Tribüne. Dort befinden sich einige Augenzeuginnen der Zustände vom letzten Samstag. Stellvertretend begrüße ich Frau Angelika Barbe von der CDU. Ich habe sie vorher gefragt, ob ich sie begrüßen darf. Sie hat mir gerade vor der Tür noch erzählt hat, wie schockiert sie über das war, was sich da auf den Straßen von Berlin am letzten Samstag ereignet hat.
Frau Barbe, herzlichen Dank, dass ich Sie von hier vorne erwähnen darf.
Meine Damen und Herren, eine Gruppe von Frauen ruft Gleichgesinnte auf, in der Hauptstadt für Menschenrechte und gegen Unterdrückung und Gewalt auf die Straße zu gehen.
Viele Frauen – auch einige Männer, Frau Bayram –
reisen daraufhin aus dem ganzen Land an, bringen Plakate und Transparente mit und verbinden mit der Demonstration große Hoffnungen auf eine sichere Zukunft in einem Land, in dem sie bislang gut und gerne lebten. So könnte ein Bericht aus dem Irak, aus der Türkei, aus Afghanistan oder aus einem anderen Land, das rückständig ist, was die Gleichberechtigung der Frau angeht, beginnen.
So beginnt aber kein Bericht aus diesen Ländern, sondern so beginnt ein Bericht aus Deutschland im Jahr 13 nach Merkels Amtsantritt, einem, was Demokratie und politische Vielfalt und Rechtsstaatlichkeit angeht, inzwischen mehr als rückständigen Land auf dieser Erde,
einem Land, in dem viele Bürger Demonstrationen schon seit Jahren als einzige Chance sehen, um ihren Meinungen öffentlich Nachdruck zu verleihen, um Meinungen Ausdruck zu verleihen, die abweichen von dem, was wirklichkeitsfremd und gehirnwäscheartig vom euphemistisch sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk,
der in Wirklichkeit nichts als ein Staatsfunk ist, gesendet wird.
Meine Damen und Herren, es handelt sich um einen Staatsfunk, für den wir Bürger 8 Milliarden Euro im Jahr zahlen müssen –
ansonsten gehen wir in den Knast –, einen Staatsfunk, der von oben bis unten verbandelt ist mit den Herrschenden in diesem Land
und auch mit der Presse, die von wenigen in diesem Land beherrscht wird, interessanterweise übrigens auch von einer ehemaligen Volkspartei, die zurzeit der politischen Schwindsucht anheimgefallen ist.
Ich meine jetzt nicht die CDU oder die CSU. Ich meine die SPD. Die steuert natürlich dieses ganze Medienimperium in Deutschland.
Um gegen diese einheizenden und Einheitsmedien vorzugehen, haben sich Menschen, auch viele Frauen, am letzten Samstag in Berlin versammelt.
Die Demonstration, die geplant war, konnte aber nicht stattfinden, weil sie gestoppt wurde von hassgetriebenen Wutbürgern und Straßenterroristen, von denen viele in den 13 Jahren in Deutschland unter Merkel sozialisiert oder eben nicht sozialisiert wurden.
Aber nicht nur diese in ihrer demokratischen Entwicklung zurückgebliebenen Merkel-Sozialisanten, meine Damen und Herren, wurden kriminell.
Kriminell wurden auch Abgeordnete dieses Bundestages, vor allem solche, die sich selbst und gelegentlich auch die von ihnen betrauerte DDR als besonders demokratisch bezeichnen. Sie wurden kriminell und gerieten auf die schiefe Bahn.
Ich erkläre Ihnen auch, wie. Das Demonstrationsrecht ist als Grundrecht in Artikel 8 des Grundgesetzes geschützt. Nach § 21 des Versammlungsgesetzes drohen bis zu drei Jahre Haft. Das ist also eine Straftat, mittlere Kriminalität. Eine Demonstration wie die am 17. Februar zu stören, zu blockieren oder zu sprengen, ist also eine Straftat. Im Übrigen war es keine AfD-Demonstration. Ich weiß gar nicht, wie Sie darauf kommen.
Das war ein Marsch der Frauen, der da stattgefunden hat. Da muss ich auch sagen, Frau Lay und Frau Bayram: In Ihrer Fraktion hängen Sie ja wohl einem archaischen Menschenbild an. Wenn Sie behaupten, 11 Prozent unserer Abgeordneten seien Frauen, dann muss ich sagen: Sie wissen doch nicht, wie sich meine Kollegen heute fühlen. Vielleicht sind heute bei uns 80 Prozent Frauen. Genauso ist es bei der Demonstration natürlich auch gewesen.
Klären Sie also mit Ihren Grundsatzabteilungen einmal, ob Sie von hier vorne überhaupt sagen dürfen, dass man vom Aussehen her darauf schließen kann, welches Geschlecht ein Mensch hat. Sie machen damit dramatische Rückschritte in Ihrer Entwicklung; das will ich Ihnen sagen.
Meine Damen und Herren, schon die Aufforderung, eine Demonstration zu vereiteln, ist nach § 111 Strafgesetzbuch strafbar. Die Blockade selbst ist strafbar nach § 21 Versammlungsgesetz.
Auch Beihilfe und Anstiftung sind strafbar. Schließlich ist die Unterlassung des Eingreifens durch die Polizei strafbar, und es gibt auch den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt. Wir reden also hier von Tausenden von Straftaten, bei denen irrlichternde Linke und politisch verführte Kinder nach knapp 13 Jahren Merkel-Regierung in einem inzwischen pathologisch anmutenden Krampf gegen rechts mal so richtig die Sau rauslassen wollten und auch die Sau rauslassen durften.
Meine Damen und Herren, Hunderte von Straftaten wurden wahrscheinlich auch von der politischen Polizeiführung und von der politischen Führung in unserem Land verübt,
wobei ich den einfachen Polizisten, Herr Kollege Hilse, natürlich davon ausnehme. Der einfache Polizist kann nichts dafür, wenn seine Führung durchdreht. Die Polizeiführung, die politische Führung in Berlin, ist am 17. Februar 2018 durchgedreht.