Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja verständlich, dass angesichts der Veränderungen, die es in Deutschland auf dem Arbeitsmarkt gibt, einiger struktureller Krisen, die wir erleben, mit einer gewissen Vorsicht, ja Zurückhaltung auf das kommende Jahr geschaut wird.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, die wichtigste Nachricht des heutigen Morgens ist, dass entgegen den Erwartungen von vielen die Arbeitslosigkeit in diesem Monat erneut gesunken ist, und zwar auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung, und dass die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse – das ist noch viel wichtiger – erneut angestiegen ist.
Deshalb sollten wir nicht von einer Krise reden. Ludwig Erhard hat zu Recht festgestellt: „Psychologie ist die Hälfte der Wirtschaftspolitik.“ Ich finde, es gibt keinen Anlass, in ein Krisengeheul zu verfallen und ein Krisengeschrei auszustoßen.
Allerdings ist Vorsicht geboten. Genau das beherzigen wir mit diesem Bundeshaushalt: Wir sorgen für eine stabile und gute wirtschaftliche Entwicklung und eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt auch für 2020.
Dazu gehört auch, dass wir dann, wenn wir wirklich eingreifen müssten, zum Beispiel mit dem bewährten Instrument des Kurzarbeitergeldes und durch eine bessere und auch intensivere Verknüpfung von Kurzarbeitergeld und Weiterbildungsmöglichkeiten, gerüstet sind.
Wir haben bei der Bundesagentur für Arbeit am Ende dieses Jahres voraussichtlich eine Rücklage von 25,6 Milliarden Euro. Um es Frau Deligöz zu erklären, warum man trotzdem den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte absenken kann: Das IAB sagt uns, zur Krisenvorsorge bräuchten wir 23,8 Milliarden Euro. Da ist also noch Spielraum. Zusammengefasst, auch als Botschaft an alle besorgten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Unternehmer in unserem Land: Wir sind besser auf eine eventuelle Krise vorbereitet als je zuvor. Auch das ist eine gute Botschaft des heutigen Tages.
Zu Recht diskutieren wir in diesem Rahmen auch über die Altersvorsorge. Dazu will ich erst einmal Folgendes sagen: Dass es Bundeszuschüsse zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt, die übrigens an die Entwicklung des Beitragssatzes gekoppelt sind, ist eine gute Sache. Nur so können wir alle Einkommensarten auch an der Finanzierung der gesetzlichen Rente beteiligen. Deswegen gibt es für uns in dieser Frage keine Abstriche.
Zum anderen muss man denjenigen, die sich Sorgen darüber machen, dass in den kommenden Jahrzehnten die geburtenstarken Jahrgänge zusehends ins Rentenalter kommen – das ist richtig –, die natürlich eine gute Rente haben wollen und davon lange leben wollen, sagen: Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden gegen Ende dieses Jahres voraussichtlich eine Rücklage von knapp 40 Milliarden Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Das ist die höchste Rücklage, die es je gab.
Das zeigt, wir sind auch in der gesetzlichen Rente finanziell gut gerüstet für die Herausforderungen, die vor uns liegen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu Recht haben wir die Grundrente zu einem Anliegen dieser Koalition gemacht, nach dem Motto: Wer 35 Jahre fleißig in die Rentenkasse eingezahlt hat, der sollte sicher sein, dass er am Schluss besser dasteht als derjenige, der in das Rentensystem überhaupt nicht eingezahlt hat. Dieses Prinzip wollen wir verwirklichen. Nun kann man zu dem Grundrentenkompromiss vieles vortragen. Auch da zitiere ich Ludwig Erhard:
Ein Kompromiss ist die Kunst, einen Kuchen so zu teilen, dass alle meinen, sie hätten das größte Stück bekommen.
Jetzt spreche ich mal über das aus meiner Sicht größte Stück.
Das größte Stück ist, wenn es uns gelingt, dass in der Zukunft möglichst viele Menschen, die heute eine niedrige Rente beziehen, nicht auf Grundsicherung und auch nicht auf eine Grundrente angewiesen sind, sondern von ihrer Rente leben können.
Das hängt nicht, wie Herr Birkwald meint, am Rentenniveau; denn das Rentenniveau nutzt den Niedrigverdienern wenig.
Der entscheidende Punkt ist vielmehr folgender: Wenn wir uns anschauen, was das eigentlich für Menschen sind, die nach 35 Jahren Arbeit nicht mit ihrer Rente auskommen, dann sehen wir: Es sind überwiegend Menschen, die im Gegensatz zu denjenigen, die besser verdient haben und mehr Rente bekommen, nicht auch noch zusätzlich eine Betriebsrente oder eine private Altersvorsorge haben. Hätten sie diese, dann wären sie auf Grundrente gar nicht angewiesen.
Deswegen ist im Grundrentenkompromiss etwas enthalten, was heute außer in einer kurzen Bemerkung des Kollegen Groß noch gar nicht thematisiert worden ist, nämlich die Verdoppelung des Instruments der Geringverdienerförderung, also des Förderbetrags zur betrieblichen Altersversorgung. Das ist eine rein arbeitgeberfinanzierte Leistung.
Wir haben bereits seit 1. Januar dieses Jahres die Regelung, dass bei allen neuen Verträgen der Arbeitgeber einen Zuschuss bezahlen muss – das ist eine Arbeitgeberleistung –, nämlich 15 Prozent des Umwandlungsbeitrags.
So landen eingesparte Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers wie des Arbeitgebers gemeinsam auf dem Betriebsrentenkonto.
Wir werden hier im Deutschen Bundestag noch vor Weihnachten beschließen, dass ab 1. Januar 2020 ein Freibetrag von dann 159 Euro bei der Verbeitragung zur gesetzlichen Krankenversicherung gelten wird.
Mit diesen drei Maßnahmen ist die betriebliche Altersvorsorge interessanter denn je, und zwar vor allen Dingen interessanter für die Geringverdiener in unserem Land. Ich sage Ihnen Folgendes: Wir als Union, aber, ich glaube, auch wir als Koalition wollen, dass künftig jeder Arbeitnehmer in Deutschland eine zusätzliche Altersversorgung zur gesetzlichen Rente hat und damit überhaupt keinen Antrag auf Grundrente oder Grundsicherung stellen muss. Das ist unser Ziel.