Eine Veränderung der Grundrechte ist schon eine ganz besondere gesetzgeberische Maßnahme. Deswegen ist es gut und richtig, dass wir eine ganz intensive Debatte darüber führen. Die Debatte der letzten Wochen hat gezeigt, dass dabei ganz unterschiedliche Interessen und auch Befürchtungen eine Rolle spielen. Diese Befürchtungen müssen entsprechend berücksichtigt und ausgeräumt werden, weil ich finde, dass viele von ihnen einer Grundlage entbehren. Es wird keinen Eingriff in das Kind-Eltern-Verhältnis geben; das ist mir auch bei diesem Vorschlag ganz wichtig.
Sie haben zu Recht angemerkt, dass wir für eine Änderung des Grundgesetzes eine Zweidrittelmehrheit brauchen, sowohl hier im Bundestag als auch im Bundesrat. Selbstverständlich werden wir mit allen Fraktionen über diesen Entwurf sprechen und im parlamentarischen Verfahren die nötigen Mehrheiten organisieren. Ich sage es noch mal: Wir haben jetzt ein Zeitfenster, das wirklich genutzt werden muss. – Im Koalitionsvertrag haben wir uns auf die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz verständigt. In 15 Landesverfassungen sind die Kinderrechte verankert. Ich freue mich, dass Frau Kramp-Karrenbauer, die Vorsitzende der CDU, -