Ja. – Wir werden neben die Pflicht, die heute schon nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz besteht, bei bestimmten rechtswidrigen Inhalten zu sperren oder zu löschen, die Pflicht zur Meldung einführen; das wird eine Verpflichtung sein. Gemeldet werden soll an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt, die quasi eine Vorprüfung vornehmen soll und es dann an die örtlich zuständigen Ermittlungsbehörden weiterleiten kann. Selbstverständlich wird das dann auch so sanktioniert sein: So, wie auch heute schon das Nichtsperren bzw. das Nichtlöschen sanktioniert ist, werden wir es auch bei der Meldepflicht handhaben.
PPräsident Dr. Wolfgang Schäuble: Danke sehr. – Der Kollege Jan Nolte, AfD, möchte dazu eine Frage stellen.