Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, ich komme noch mal auf das vorige Thema zurück. Sie haben gerade auf die letzte Nachfrage geantwortet, dass Sie als Justizministerin keine konkreten Gerichtsentscheidungen kommentieren und bewerten. Das ist richtig und lobenswert; das war aber nicht ganz die Frage. Die Frage bezog sich nach meinem Verständnis – und in diesem Sinne möchte ich sie neu formulieren – vielmehr auf Ihr Gesetzesvorhaben betreffend die Gutheißung von Straftaten. Es wurde dann ein aktuelles Internetvideo angeführt, in dem Mord an Angehörigen meiner Fraktion beworben wird; so kann man das durchaus verstehen.
Die Frage, die ich noch mal stellen möchte, ist, ob Sie mit diesem Gesetzesvorhaben – und das ist jetzt keine Kommentierung eines Gerichtsverfahrens, sondern das bezieht sich auf Ihr Gesetzesvorhaben – die Intention verfolgen, auch solche Erscheinungen zu erfassen und zu verhindern. Soll in Ihr Gesetzesvorhaben einbezogen werden, dass solche Aufrufe – so verstehen wir das – zum Mord an AfD-Abgeordneten dann strafbewehrt sein sollen, und, wenn nein, warum nicht? Das wäre meine Frage. – Vielen Dank.