Ich habe bereits in mehreren Antworten deutlich gemacht, dass eine Verschärfung oder eine Konkretisierung des § 140 StGB dazu führen soll, dass die Billigung von schwersten Straftaten erfasst ist, und deswegen, glaube ich, brauche ich dazu auch keine weiteren Ausführungen zu machen.
Und die Bewertung von einzelnen Videos, Liedern, Pamphleten gehört nicht in meinen Aufgabenbereich. Es geht auch nicht darum, bestimmte Gruppen zu erfassen, sondern es geht darum, einen generellen Straftatbestand zu formulieren; und den habe ich vorgelegt.
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Beifall der Abg. Esther Dilcher [SPD]
PVizepräsidentin Claudia Roth: Herr Jacobi, haben Sie eine Rückfrage? – Sie müssen nicht. – Gut.
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Fabian Jacobi [AfD]: Ich denke, die Antwort spricht für sich!
Dann kommt als Nächster Kollege Roman Müller-Böhm.