Vielen Dank, dass ich die Rückfrage noch stellen darf. – Der Wissenschaftliche Dienst hat dazu ein Gutachten erstellt und hat darauf hingewiesen und es als problematisch eingestuft, dass seit 1993 keine Anpassung der Versicherungssumme erfolgt ist, obwohl der Reisemarkt sehr stark gewachsen ist, es eine Inflation gegeben hat usw. In das gleiche Horn bläst übrigens auch die Stellungnahme des Bundesrates aus dem Jahr 2016, in der ebenfalls die festgelegte Höchstgrenze als zu niedrig bemessen angesehen wurde. Deshalb meine Frage: Wer trägt dafür in der Bundesregierung die Verantwortung, und wer vermittelt das den Steuerzahlern?
PVizepräsidentin Claudia Roth: Frau Ministerin.