Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen über das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und da insbesondere über die Bonausgabepflicht.
Wir sprechen nicht über das Gesetz insgesamt
und sagen nicht, dass wir keine technischen Aufzeichnungen und nicht die betrugssichere Kasse haben wollen, sondern wir sprechen nur über den ganz kleinen Teil zur Bonausgabepflicht.
Dieser Teil – das ist auch kein politischer Populismus, Kollege Michelbach – kommt gerade bei den Geschäften des täglichen Bedarfs neu hinzu und löst eine Flut von neuen Zetteln aus.
Ich weiß nicht, Herr Schwarz, wie Sie einkaufen. Ich kaufe beim Bäcker weder mit Kreditkarte ein, noch gebe ich dem Bäcker meine Visitenkarte, damit er mir den Bon per E-Mail ins Büro schicken kann.
Ich brauche beides nicht; ich brauche nämlich diesen Bon nicht.
Es geht auch nicht darum, dass wir sagen: Wir wollen Umsatzsteuerbetrug weiter bestehen lassen. – Dafür gibt es ja die technisch zertifizierten Kassen,
die, wenn Sie etwas schneller zu Potte gekommen wären, auch zum 1. Januar 2020 hätten eingeführt werden können.
Dann wäre nicht auf mehrmalige Nachfrage – wegen der Rechtsunsicherheit bei den Betrieben draußen – ein BMF-Schreiben vom 6. November gekommen, wonach man die Einführung doch auf den September verlegen muss. Aber die Bonpflicht kommt zum 1. Januar 2020.
Wir haben schon viele Zahlen gehört: 5 Milliarden Bons bei 100 000 Besuchern in einer Filiale.
– Ja, aber die Steuern werden doch nicht mit der Bonpflicht eingenommen.
Oder wollen Sie jetzt zu jedem Bäckerkunden nach Hause gehen und gucken, was auf dem Bon steht?
– Es gibt ein Entdeckungsrisiko. Es kann aber auch jeder Finanzbeamte zum Bäcker gehen und nachsehen, was er hat.
Das hat doch nichts damit zu tun, dass wir jeden verpflichten, einen Bon mitzugeben.
Es ist genau so, wie es die Kollegen von der Union gesagt haben: Mit dem Anwendungserlass hätte eine Ausnahme kommen können. Aber die Kleine Anfrage hat ja gezeigt, dass das Bundesfinanzministerium keine Regeln dazu erlässt. Deswegen ist es, Kollege Güntzler, schon richtig, einen gerechten Gesetzentwurf zu erarbeiten und sich nicht darauf zu verlassen, was das Bundesfinanzministerium macht.
– Ich leider nicht. Uns fehlt leider das Vertrauen in das Bundesfinanzministerium; deswegen gibt es diesen Gesetzentwurf.
Wenn Sie etwas für die Umwelt und den Bürokratieabbau tun wollen, dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu; denn entgegen den Behauptungen, die die Kollegen von der SPD vorgebracht haben, hat er nichts mit Umsatzsteuerausfall zu tun, sondern nur mit Bürokratieabbau.
Vielen Dank.