Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am gestrigen Tag hat im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland die Parlamentswahl stattgefunden. Es ist nunmehr überwiegend wahrscheinlich, dass der Brexit am 31. Januar vollzogen wird.
Das bedeutet nicht nur ein hohes Maß an Veränderung für die Briten, es wird auch ein hohes Maß an Veränderung für die Europäische Union mit sich bringen. Deswegen muss die EU und muss auch Deutschland sich früher oder später der Frage stellen, wie wir die europäischen Verträge verändern. Die letzte Revision der europäischen Verträge ist gemacht worden vor der Migrationskrise, ist gemacht worden vor der Schulden- und Finanzkrise, ist gemacht worden vor der Diskussion über das Thema Klima. Deswegen bedarf es innerhalb des Mandats von Ursula von der Leyen auch eines neuen Anlaufs für Vertragsänderungen in der Europäischen Union.
Innerhalb dieser Vertragsänderungen haben wir als FDP eine klare Haltung: Eine Steuerkompetenz für die Europäische Union kommt nicht in Betracht.
Und eine Kompetenz im Bereich der Sozialpolitik wäre sogar falsch; sie wäre falsch, weil die Europäische Union vom Wettbewerb der Systeme leben muss, weil unser Erfolgsmodell gerade darauf beruht, dass unterschiedliche wirtschaftspolitische Modelle miteinander in Konkurrenz stehen. Von diesem Wettbewerbsmodell muss die Europäische Union mehr leben.
Meine Damen und Herren, es gibt aber durchaus Bereiche, in denen beispielsweise eine Vertragsänderung auch dazu führen kann, dass es zu mehr Mehrheitsentscheidungen kommt, und das ist gerade im Bereich der Außenpolitik so. Es kann doch nicht sein, dass gemeinsame Erklärungen, beispielsweise zu China, zu Russland oder zu Venezuela, von einzelnen Staaten blockiert werden, obwohl offenkundig ist, dass die Europäische Union in Menschenrechtsfragen mit einer Stimme sprechen muss
und eine klare Haltung nach außen kommunizieren muss.
Deswegen braucht es in diesem Bereich eine Vertragsänderung, aber im Wege des normalen Verfahrens.
Jetzt kommen die Antragsteller, die einen Antrag zusammengestellt haben, um die Ecke und befürchten, dass das Ganze im Wege der Brückenklausel geschieht. Ich will nur mal eine Rückfrage stellen: Aus welchem Reichsbürgerforum haben Sie sich den Antrag eigentlich zusammengefrickelt?
Er ist nicht mal im Ansatz auf dem Niveau der aktuellen Rechtslage. Ich will Ihnen das kurz erklären. Es gibt zwei Arten von Brückenklauseln: Es gibt die allgemeinen Brückenklauseln und die besonderen Brückenklauseln. Die allgemeine Brückenklausel gilt beispielsweise im Bereich der Steuern und erfordert schon nach dem Unionsrecht auch eine Zustimmung der nationalen Parlamente. Die besondere Brückenklausel gilt im Bereich der Sozialpolitik und erfordert nach dem Unionsrecht keine Zustimmung des Deutschen Bundestages, wohl aber, aufgrund des Lissabon-Urteils, nach dem Integrationsverantwortungsgesetz. Sie können sich selber also hier gar nicht aus der Verantwortung entlassen. Es wird hier, im Deutschen Bundestag, darüber entschieden, ob die Brückenklausel zum Einsatz kommt oder nicht; es wird hier von den Fraktionen untereinander darüber beraten.
Sie haben irgendwelches Copy-and-paste gemacht – wer weiß, wo das herkommt. Ihr Antrag ist nicht auf der Höhe der Zeit, völlig von gestern. Sie sind nicht in der Lage, zu verstehen, wie überhaupt die Rechtslage ist.
Dieser Antrag muss abgelehnt werden, dringend, meine Damen und Herren.