Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Werte Gäste des Hohen Hauses! Die Vereinten Nationen haben bereits 1948 in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und 1966 im Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, dem UN-Sozialpakt, das Recht auf Wohnen als soziales Menschenrecht verankert. 1985 wurde der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte gegründet, der die Umsetzung des UN-Sozialpaktes überwachen soll. Er hat das Recht auf Wohnen auch inhaltlich genauer definiert und gesagt, dass Wohnraum nicht nur ausreichend zur Verfügung stehen muss, sondern auch, dass er bewohnbar, gesund, sicher und für jeden erschwinglich sein muss, ohne dass andere Grundbedürfnisse darunter leiden.
Völkerrechtlich gesehen trägt der Staat die Hauptverantwortung für die Umsetzung dieses Menschenrechts. Trotzdem gibt es im Deutschland des Jahres 2019 Hunderttausende Wohnungslose, also Menschen, die über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügen und etwa in Übergangswohnheimen und Notunterkünften leben oder vorübergehend, wie meine Vorrednerin schon sagte, bei Freunden unterkommen. Darunter sind leider auch Zehntausende Obdachlose, also Menschen, die tatsächlich auf der Straße leben und unter freiem Himmel übernachten müssen. Viele der Wohnungslosen sind Frauen, die nicht nur in Frauenhäusern leben, sondern sich vielfach in Abhängigkeitsverhältnisse begeben, um ein Dach über dem Kopf zu haben. In vielen Fällen von Wohnungslosigkeit sind leider auch Kinder betroffen.
Aber um wie viele Menschen handelt es sich eigentlich, und welche Personengruppen sind betroffen? Das müsste man erst einmal wissen, um diesem unhaltbaren Zustand endlich durch geeignete Maßnahmen entgegenwirken zu können.
Genaue Daten dazu gibt es nicht; das hat die Regierung gerade erst in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage feststellen müssen. Hilfsweise stützt sich die Regierung auf Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe. Die im November veröffentlichten Zahlen zur Wohnungslosigkeit in Deutschland weisen einen Anstieg im Jahr 2018 von 4 Prozent auf 678 000 Personen auf. Noch 2010 wurde die Anzahl der Wohnungslosen auf 248 000 geschätzt. 52 000 Wohnungslose, liebe Kolleginnen und Kollegen, lebten schätzungsweise Ende 2018 allein in Berlin. Davon sind in etwa jedem vierten Fall auch Kinder betroffen, und jeder Fünfte ist nicht nur wohnungslos, sondern obdachlos.
Bereits im November 2018 haben wir mit unserem Antrag auf Drucksache 19/6064 eine Zentralstatistik zur Erfassung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit gefordert. Wir begrüßen daher sehr, dass die Regierung, zwölf Monate nachdem wir unseren Antrag eingebracht hatten, jetzt einen Gesetzentwurf vorlegt.
Klar ist: Wir benötigen eine zentrale Statistik für die Erfassung von Wohnungslosen in Deutschland. Lassen Sie uns darum gemeinsam etwas beschließen, über das schon lange geredet und gestritten wird und das wirklich schon sehr lange überfällig ist.
Es ist aber auch egal, wer letztendlich den ersten Antrag eingebracht hat. Wichtig ist, dass wir zeitnah ein verlässliches Zahlenwerk über Wohnungslosigkeit in Deutschland bekommen, das auch regelmäßig auf dem aktuellen Stand gehalten wird. Die AfD-Fraktion freut sich auf die Beratungen des Antrags im Ausschuss. Ich persönlich wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Vorweihnachtsfest!
Danke schön.