Ich glaube, Herr Kollege Rosemann, dass es sich lohnt, einen Blick auf den Zustand des Arbeitsmarktes und die Veränderungen zu werfen, um zu erkennen, dass wir einen sehr differenzierten Baukasten bzw., wenn Sie so wollen, einen Werkzeugkasten für die Veränderungen brauchen. Deshalb: Das Qualifizierungschancengesetz ist ein Instrument. Ich glaube, wir werden mehrere differenzierte Instrumente brauchen, um diesen Wandel zu begleiten.
Wir haben zum Beispiel im Moment eine sehr robuste Lage auf dem Gesamtarbeitsmarkt. Wir haben bei der Zahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungen den höchsten Stand seit der deutschen Einheit. Aber das ist die Gesamtstatistik; sie verwehrt zum Beispiel den Blick darauf, dass in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen aus der Automobilindustrie und dem Maschinenbau jetzt schon ein paar schwierige Signale kommen, die zum Teil konjunkturell und zum Teil strukturell bedingt sind. Darauf brauchen wir Antworten. Dazu habe ich im Arbeit-von-morgen-Gesetz Vorschläge erarbeitet, die wir in der Koalition und auch mit den entsprechenden Industrien und Gewerkschaften zu besprechen haben.
Mein Ziel sind differenzierte Instrumente, um den Strukturwandel der Arbeit adressieren zu können. Es geht darum, wo immer es geht, Belegschaften an Bord zu halten durch Qualifizierung, wo immer es notwendig ist, mit Transfergesellschaften zu arbeiten – beispielsweise Dinge zu ändern oder die veränderten Regelungen zur Kurzarbeit in Kraft zu setzen, die wir im Zweifelsfalle brauchen – und, wo immer es geht, Qualifizierung mit Kurzarbeit zu verbinden. Also keine Same-size-fits-all-Lösung, sondern sehr differenzierte Instrumente, die einzig und allein dazu dienen, dass die Beschäftigten von heute die Arbeit von morgen machen können.