Herr Kollege Gerdes – ich darf das auch aus persönlichen Gründen sagen, Herr Präsident –, schön, dass Sie wieder da sind. Gute Gesundheit!
Wir haben uns in der Bundesregierung vorgenommen, nicht nur das Thema „Sozialstandards“, sondern auch das Thema „menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in globalen Lieferketten“ zu einem wesentlichen Thema zu machen. Das ist bisher ein Thema, das unter Corporate Social Responsibility fällt, also unter Freiwilligkeiten fällt. Es gibt auch Verpflichtungen. Die Frage ist aber: Ist das zureichend? Deshalb gibt es einen Monitoringprozess zusammen mit der deutschen Wirtschaft, um zu sehen, welche Unternehmen entsprechende Sorgfaltspflichten durch etablierte Systeme einhalten und welche nicht. Daraus gibt es Zwischenergebnisse, die im Dezember vorlagen, die ein bisschen ernüchternd sind, und es gibt ein weiteres Monitoring. Deshalb haben der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und ich gesagt: Unsere Prognose ist, wenn die Zahlen nicht besser werden, dass wir zu gesetzlichen Verpflichtungen kommen müssen. – Ich wünsche mir das anders, aber wenn das so ist, müssen wir wie in anderen europäischen Ländern auch zu gesetzgeberischen Verpflichtungen kommen. Das ist, glaube ich, das, was auch die CDU auf ihrem Parteitag beschlossen hat. Deshalb werden wir darüber zu reden haben, wie wir das ausgestalten.
Ich will diesen einen Satz sagen: An menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, an Verantwortung geht kein Weg vorbei. Wer einmal Kenntnis davon erlangt, unter welchen Arbeitsbedingungen Kaffee aus Äthiopien, den wir bei uns haben, hergestellt wird, dass wir in diesem Land Textilprodukte haben, die unter schlimmsten Arbeitsbedingungen hergestellt werden, dass es Kinderarbeit gibt, der weiß, dass es unsere Verantwortung ist, unseren Wohlstand, unseren Konsum nicht durch Ausbeutung in anderen Teilen der Welt dauerhaft auszubauen.