Dem Grunde nach, Herr Kollege, teile ich die liberale Auffassung von Montesquieu, dass, wo ein Gesetz nicht notwendig ist, kein Gesetz notwendig ist. Aber in diesem Fall brauchen wir das eine und das andere, aus meiner persönlichen Sicht; denn es geht auch um die Rechtssicherheit deutscher Unternehmen. Sie haben nach Rana Plaza erlebt, dass es auch Klagen aus dem Ausland gegen deutsche Unternehmen gegeben hat, die ja durchaus zugelassen werden. Es entsteht die Frage der unternehmerischen Haftung. Wenn Unternehmen nachweisen können, dass sie all ihren Sorgfaltspflichten nachgekommen sind, um Menschenrechte tatsächlich auch einzuhalten, geht es, wenn trotzdem etwas passiert, auch um Rechtssicherheit und Enthaftung der Unternehmen.
Das, was Sie angesprochen haben – Handelsabkommen, Nachhaltigkeitskapitel im zwischenstaatlichen Bereich –, muss zusätzlich kommen. Aber wenn wir uns miteinander verständigen – ich sage das jetzt einmal von Sozialdemokrat zu Liberalem –, dass die Frage von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten eine gemeinschaftliche Aufgabe von Staat, Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft – auch Verbrauchern – ist, sind wir, finde ich, schon einen Schritt weiter.