Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir debattieren heute einen Gesetzentwurf des Bundesrates, der vorsieht, einen neuen Paragrafen in das StGB, § 90c, einzuführen und damit die Verunglimpfung der Symbole und auch der Flagge der Europäischen Union unter Strafe zu stellen.
Ich will vorausschicken, dass bislang die Symbole des Bundes und der Länder geschützt sind, weil wir unsere eigene Verfasstheit, den eigenen Staat und die den Staat ausmachenden Werte besonders schützen wollen und müssen. Ich kann zumindest staatsrechtlich jedem beipflichten, der sagt, dass die Europäische Union kein Staat ist. Sie ist auch kein Bundesstaat. Aber sie ist mittlerweile mehr als nur irgendeine internationale Organisation. Sie ist ein Staatengebilde sui generis, welches mittelbare Hoheitsgewalt ausübt, welches wie kein anderes internationales Organisationsformat für Frieden, Freiheit, Sicherheit und Grundwerte steht.
Aber es geht noch weiter. Ihre Flagge hängt nicht umsonst auch hier im Plenarsaal des Deutschen Bundestages.
Sie hängt deswegen dort, weil wir nicht nur in der Präambel des Grundgesetzes, sondern auch in Artikel 23 Grundgesetz eine besondere Integrationsverantwortung innerhalb der Europäischen Union formuliert haben. Mit dem Schutz der Symbole der Europäischen Union schützen wir diese Integrationsverantwortung
und sagen, dass all die Werte, die mit der Europäischen Union verbunden sind, auch in besonderem Maße schützenswert sind, meine Damen und Herren.