Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das letzte Jahr war laut Statistik des Weltluftverkehrsverbandes IATA das sicherste Jahr in der Geschichte der zivilen Luftfahrt. Das Risiko, Opfer eines Flugzeugabsturzes zu werden, war im letzten Jahr 60-mal geringer als noch im Jahr 1970. Eine gute Entwicklung – wie man sagen kann –, die auch Ausdruck des hohen Niveaus der Luftsicherheit in Deutschland, aber auch in weiten Teilen dieser Welt ist. Diese Entwicklung war nur möglich, weil die Sicherheitsmaßnahmen in allen Bereichen des Luftverkehrs immer weiter verbessert wurden, weil Technik optimiert wurde und weil die internationale Zusammenarbeit verbessert wurde.
Gleichwohl gilt es – das hat der Staatssekretär Mayer gesagt –, in dieser Entwicklung nicht nachzulassen; denn seit Nine Eleven ist uns schmerzlich bewusst geworden: Der Luftverkehr ist weiterhin ein attraktives Anschlagsziel für den internationalen Terrorismus; aber nicht nur für den, sondern auch für Einzeltäter. – Die Möglichkeit, ein Flugzeug als Waffe zu verwenden, die potenziell hohen Opferzahlen, aber auch die verstörenden Bilder lassen den Luftverkehr immer wieder zum Ziel von Anschlagsplänen werden. Nur durch eine Vielzahl von Sicherheitsmaßnahmen konnten die allermeisten Anschlagspläne in der Vergangenheit überhaupt vereitelt oder Terroristen von vornherein abgeschreckt werden.
Der vorliegende Gesetzentwurf zur Ausweitung und Verbesserung luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen ist ein wichtiger Baustein, die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs weiter zu erhöhen und den Luftverkehr vor Bedrohung noch besser zu schützen, meine Damen und Herren.
Wir sind der Überzeugung, dass die in § 7 Luftsicherheitsgesetz vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung durch diesen vorliegenden Gesetzentwurf weiter verbessert wird. Die Maßnahmen sind angesprochen worden: die Ausweitung der Regelanfrage auf Daten weiterer Behörden, die verstärkte Mitwirkung bei internationaler Kooperation mit ausländischen Stellen, aber eben auch die Einführung eines gemeinsamen Luftsicherheitsregisters. All das ist wichtig, um das Sicherheitsniveau im zivilen Luftverkehr weiter zu verbessern und den Schutz vor sogenannten Innentätern zu erhöhen.
Wir sind der Überzeugung, die Bundesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt, der ja auch von der Luftverkehrsbranche ausdrücklich unterstützt wird. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir sämtliche Maßnahmen vollständig und werben für ihre rasche Umsetzung.
Nun zum Antrag der FDP, lieber Kollege Höferlin. Sie wollen erneut – das ist kein Antrag, den Sie zum ersten Mal vorgelegt haben – eine einzelne Personengruppe von der Zuverlässigkeitsüberprüfung ausnehmen; Frau Mihalic hat es eben schon gesagt. Bei allem Respekt, Herr Höferlin und liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, das ist klassische Klientelpolitik, die Sie dort betreiben.
Und die lehnen wir ganz entschieden ab, insbesondere wenn es um die Gewährleistung der Sicherheit und den Schutz vor terroristischen Attacken geht.
Es ist nicht so, wie Sie sagen. Von Privatflugzeugen kann sehr wohl eine Gefahr terroristischer Anschläge ausgehen. Ich habe es Ihnen eben gesagt.
Mohammed Atta und seine Partner hätten nicht nur in ein Zivilflugzeug einsteigen können, sie hätten auch ein Privatflugzeug nehmen und es in ein Ziel steuern können. Denken Sie nur an ein voll besetztes Stadion oder an eine gezielte Kollision mit einem Verkehrsflugzeug. All das ist doch denkbar und möglich, und all das hätte auch verheerende Auswirkungen.
Eines ist auch klar: Die Inhaber von Pilotlizenzen haben Zugang zu allen Sicherheitsbereichen der Flugplätze inklusive des Vorfelds. Jetzt müssen Sie uns schon mal verraten, warum jeder Schülerpraktikant, jede Putzfrau sich einer ZÜP unterziehen muss, aber ausgerechnet ein Privatpilot nicht, obwohl er Zugang zu allen sensiblen Sicherheitsbereichen des Flughafens hat.