Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Warum müssen wir uns im Jahre 2020 mit den Nachwirkungen der Monarchie beschäftigen?
Ja, das ist eine gute Frage, da wir ja alle wissen und das auch breit gefeiert haben, dass erfreulicherweise mit der Revolution von 1918 die Monarchie hinweggefegt wurde, wofür wir den Revolutionärinnen und Revolutionären heute noch dankbar sein können.
Denn Monarchie ist natürlich qua Konstitution das Gegenteil von Demokratie, das Gegenteil von Herrschaft der Bevölkerung.
– Mit Lehren aus der Geschichte haben Sie es nun wirklich nicht. Das wissen wir. Deswegen sind Sie bei dieser Frage erst einmal grundsätzlich raus.
Aber es geht um Folgendes, um etwas ganz Handfestes:
Erstens. Die Familie, die sogenannte Erbengemeinschaft der Hohenzollern, möchte eine Entschädigung haben für Enteignungen, die es nach 1945 umfangreich gegeben hat. Denn damals schätzte die sowjetische Militäradministration – wie auch später die DDR – den deutschen Adel ein als zutiefst verstrickt in den Nationalsozialismus und sah in ihm mit eine der Hauptursachen dafür und hat ihn deswegen in ihrem Geltungsbereich vollständig enteignet. Diese Entscheidung, um es hier einmal klar auszusprechen, war historisch und moralisch durch und durch richtig, bei allen anderen Fehlentscheidungen, die es damals gegeben hat.
Zweitens. Es geht – das wird alles gleich zusammengefasst – um noch etwas anderes. Die besagte Erbengemeinschaft möchte dazu eine Rückgabe sehr vieler Kulturgüter. Die bizarrste Forderung, die selbst der Staatsministerin, die auch anwesend ist, irgendwann zu bunt wurde, war die Forderung des sogenannten Hauses Hohenzollern nach einem unentgeltlichen Wohnrecht im Schloss Cecilienhof, im Schloss Lindstedt oder in der Villa Liegnitz.
Das ist natürlich so dermaßen abgedreht – wenn man sich das überlegt –, überhaupt so etwas zu formulieren. Deswegen muss ich leider feststellen, dass die Hohenzollern mental offenbar noch nicht in der Republik angekommen sind.