Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Sie sehen mich hier als Vertreter meines geschätzten Kollegen Manfred Todtenhausen, der, wie viele wissen, nicht auf den Mund gefallen ist, aber aufgrund einer Erkältung stimmlos ist.
Als Petitionsausschuss haben wir die Möglichkeit, pragmatische Entscheidungen zu treffen und, wenn sie einstimmig sind, diese hier auch vorzutragen. Wir erhalten circa 12 000 Petitionen pro Jahr. Des Öfteren erhalten wir Vorschläge von Bürgerinnen und Bürgern, die eigentlich keine politischen Vorschläge sind, sondern lediglich darauf hinweisen, dass bei der Umsetzung von Gesetzestexten kleine Lücken oder Schwächen entstanden sind. Ich persönlich würde mich freuen, wenn wir im Petitionsausschuss – wenn es sich nicht um politische Entscheidungen handelt – des Öfteren pragmatische Entscheidungen treffen und diese dann auch einstimmig bekräftigen.
Eine Petition möchte ich Ihnen kurz vorstellen. Ein Bürger aus Baden-Württemberg hat sich an den Petitionsausschuss gewandt mit einem Vorschlag zur Senkung der Wohnnebenkosten. Er schlägt vor, die Eichfristen für Wasserzähler deutlich zu verlängern und zu vereinheitlichen. Laut Mess- und Eichgesetzverordnung, eine bundesrechtliche Regelung, müssen Kaltwasserzähler derzeit alle 6 Jahre geeicht werden, Warmwasserzähler alle 5 Jahre und Kondensatwasserzähler alle 8 Jahre. Mit der Petition sollte erreicht werden, dass die Eichfrist auf mindestens 10, wenn nicht sogar auf 15 Jahre verlängert wird.
Wir als Petitionsausschuss haben im Zuge der Beratung Vertreter des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gebeten, das Anliegen des Petenten zu prüfen. Dabei erfuhren wir, dass bereits seit Januar 2019 Stichproben in Bezug auf die Funktionalität der Zähler durchgeführt worden sind. Es stellte sich dabei heraus, dass die Eichfrist verlängert werden kann, wenn die Messgeräte noch einwandfrei funktionieren.
Im August letzten Jahres wurden bundesweit 700 000 Wasserzähler bei solchen Stichprobenkontrollen überprüft. Das Erstaunliche ist, dass es bei einem Drittel dieser Zähler zu Beanstandungen gekommen ist. Die Zähler sind teilweise unter fünf bzw. sechs Jahre alt. Das macht mich schon ein bisschen stutzig; denn eigentlich – davon gehe ich aus – könnte man eine längere Laufzeit erwarten. Ich habe daher den Anspruch an die Hersteller, dass sie vielleicht etwas langlebigere Geräte produzieren.
Dem Wunsch des Petenten nach einer pauschalen Verlängerung der Eichfrist haben wir aufgrund der hohen Fehlerquote nicht entsprechen können; aber wir glauben, dass es kontraproduktiv ist, Warmwasserzähler, Kaltwasserzähler und andere Wasserzähler innerhalb unterschiedlicher Fristen zu überprüfen. Wir würden deshalb die Angleichung der Fristen vorschlagen. Damit würden wir bürokratischen Doppelaufwand vermeiden.
Der Petitionsausschuss hat sich zu dieser Petition daher einstimmig für eine solche Vereinheitlichung ausgesprochen. Nun müssten die Bundesländer und die Bundesregierung dem zustimmen. Prozessual schlagen wir vor, die Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zur Erwägung zu überweisen und den Landesvolksvertretungen zuzuleiten, soweit mit der Petition eine Angleichung und Vereinheitlichung der Eichfristen für Kalt- und Warmwasserzähler gefordert wird, und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Dieser formale Vorgang ist bei uns im Petitionsausschuss so üblich. Ich bitte daher hier um Ihre Zustimmung für dieses Verfahren.
Vielen Dank.