Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Auch ein zunächst sehr spröde klingender Gegenstand kann eine ernsthafte Debatte auslösen. So ist es mit dem Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union. Die AfD begrüßt es, wenn in Europa und darüber hinaus der grenzüberschreitende Bahnverkehr erleichtert wird. Hier geht es darum, Wettbewerbsnachteile der Eisenbahn abzubauen.
Auf diesem Weg kann der Anteil der Bahn am Verkehrsaufkommen steigen, ganz ohne die Mittel eines „Nanny-Staates“ auszupacken. Warum also nicht?
Für Eisenbahnfahrzeuge braucht man eine Sicherheitsbescheinigung, und diese soll künftig in der EU einheitlich gestaltet sein. Gemeinsame technische Standards sind sinnvoll, wenn sie im Sinne aller praktikabel gestaltet sind.
Mit dem Wort „praktikabel“ ist aber auch die kritische Stelle beschrieben, die hier zu Bedenken führt. Große, komplexe und bürokratische Organisationen, wie die EU eine ist, schaffen Regelungen, die für sie selbst und ihresgleichen günstig sind, also beispielsweise für große Konzerne mit umfangreichen Rechtsabteilungen und gewaltigen Archiven.
Kleine und mittelständische Unternehmen sind mit hochkomplexen EU-Regulierungen häufig überfordert. Das hat durchaus einen systemischen Hintergrund, wie ich eben angedeutet habe. Also sollte man dem – jedenfalls nach Ansicht der AfD – auch systematisch entgegenwirken. Das fordere ich an dieser Stelle ein.
Konkret heißt das: Die bürokratischen Anforderungen bei der Sicherheitsbescheinigung sind sehr hoch. Vor allem bei technischen Änderungen an Lokomotiven schlägt der Amtsschimmel zu. Dann müssen nämlich sämtliche technischen Änderungen im Lebenslauf der Maschine nachgewiesen werden. Was zunächst vielleicht einfach klingt, kann auf den zweiten Blick eine schwer überwindbare Hürde werden.
Stellen Sie sich vor: Sie stehen einem kleinen oder mittelständischen Bahnunternehmen vor und erweitern Ihren Lokomotivpark um ein paar ältere Maschinen, die Sie von einem anderen Unternehmen kaufen. Jetzt möchten Sie die Loks renovieren oder zusätzliche Einrichtungen einbauen. Wenn Sie nun die vorgeschriebene neue Sicherheitsbescheinigung einholen wollen, müssen Sie also sämtliche technischen Änderungen im Lebenslauf der Maschine nachweisen.
Aber wenn Sie die Lok aus zweiter Hand haben, werden Sie dafür wahrscheinlich nicht über alle Unterlagen verfügen.
Selbst wenn die Lok schon lange zu Ihrem Bestand zählt, haben Sie vielleicht Lücken in den archivierten Nachweisen für deren Umbauhistorie. Vor 30 Jahren wusste ja noch niemand, was sich die EU-Bürokratie im Jahre 2020 ausdenken würde.
Was passiert ohne die Sicherheitsbescheinigung? Muss am Ende das Fahrzeug stillgelegt werden? Mit Nachhaltigkeit hat das gewiss nichts mehr zu tun. Genau das meine ich mit überbürokratischen und praxisfremden Auflagen. So etwas entsteht im Brüsseler Elfenbeinturm, wenn die Rückkopplung an die Praxis fehlt.
Meine Damen und Herren, unter dem Strich ist hier eine gute Grundidee, nämlich die EU-weite Angleichung der Sicherheitszertifikate, durch eine falsche Umsetzung entwertet worden. Die AfD-Fraktion kann dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form daher nicht zustimmen.