Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Eisenbahnregulierungsgesetz, mit einem passenden Bild wird auch dieses Thema anschaulich: Nehmen wir dieses Handy. Das hat ein System, das regelt, wie die Apps mit Infrastruktur wie Anzeige und Kamera zusammenarbeiten. So ähnlich steuert die Eisenbahnregulierung auch die Zusammenarbeit der Unternehmen, die Bahnstrecken und Züge anbieten.
Jetzt hat man dieses fünf Jahre alte System untersucht und präsentiert uns ein Update. Selbst seine Macher geben zu, dass dieses Update zu schmal geraten ist, und liefern deshalb ein hochheiliges Versprechen mit: dass das nächste Update aber größer sein soll.
Welche Neuerungen werden uns da angeboten? Rahmenverträge sollen wieder möglich werden und langfristige Garantien für Angebote, zum Beispiel im Regionalverkehr, geben. Das ist im Prinzip gut. Aber die DB Netz AG soll ein Kündigungsrecht erhalten. Einen Rahmenvertrag müssen die Behörden genehmigen, seine Kündigung aber nicht. Das ist doch unlogisch.
Die Deutsche Bahn AG hat als integrierter Konzern eine große Macht am Eisenbahnmarkt. Um diese zu begrenzen, bietet der neue Gesetzentwurf zu wenig. Vor allem fehlt der früher einmal angekündigte Bußgeldkatalog gegen Diskriminierung von Wettbewerbern. Genauso fehlen Haftungsregeln bei Schlechtleistung des Infrastrukturbetreibers. Dass das relevant ist, haben wir ja gerade im Februar erlebt, als die DB Netz AG wichtige Strecken tagelang nicht vom Schnee geräumt hat. Stellen Sie sich einmal vor, Ihr Gerät bekommt Schnee ab, fährt herunter und Sie können die wichtigsten Apps erst nach sechs Tagen wieder starten.
Das Bahn-Chaos nach dem Wintereinbruch ist auch der Grund für den AfD-Antrag, über den wir nachher abstimmen. Dieser Antrag besagt, dass die Bundesregierung auf die Bahn einwirken soll, damit die Bahnstrecken mit höchster Priorität verkehrssicher bereitgestellt werden, und er enthält einen Ansatz, wie sich die Erfüllung oder Nichterfüllung dieser Forderung auf die staatlichen Gelder für die Bahn auswirken soll. Wir werden nachher sehen, wer diese Forderungen unterstützt.
Mit dem System der Eisenbahnregulierung sollen künftig Experimente gemacht werden; denn es gibt ein neues Ziel: den Deutschlandtakt. In das Gesetz kommt eine Experimentierklausel, die aber nur sehr schwammig formuliert ist. Was hier mit „Strecken“ und „gesellschaftlichem Nutzen“ gemeint ist, steht nicht dabei. Staatssekretär Ferlemann hat am Mittwoch in der Ausschusssitzung eine sehr pragmatische Erklärung für die Bestimmung dieses Nutzens gegeben. Was wird aber passieren, wenn im Verkehrsministerium nach der Wahl grüne Ideologen sitzen? In solche Experimente können wir dann nicht mehr vertrauen.
Einen Vorgeschmack darauf bietet der grüne Entschließungsantrag. Danach sollen die Zugfahrten in staatlich vorkonstruierte Systemtrassen gelenkt werden. Dann kann man sich das Experimentieren für den Deutschlandtakt gleich sparen.
Unabhängig von der politischen Couleur rate ich zu höchster Vorsicht mit der Experimentierklausel. Lesen Sie noch mal nach, was Professor Mohr in der Expertenanhörung zur Vereinbarkeit mit dem EU-Recht gesagt hat. Eine neue Pleite wie bei der Pkw-Maut können wir uns nicht leisten.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Das Update für die Eisenbahnregulierung ist alles andere als ein Meisterwerk. Die AfD-Fraktion rät von der Installation ab. Wir stimmen gegen den Gesetzentwurf.