Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste des Hohen Hauses! Wir befinden uns im Jahre zwölf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, und noch immer steht das Thema auf der Tagesordnung. Das allein ist für die Regierung schon ein Armutszeugnis – zwölf Jahre, in denen zwei GroKos und eine schwarz-gelbe Regierung es nicht geschafft haben, die Teilhabe für Menschen mit Behinderung gesetzlich so umzusetzen, dass diese Teilhabe auch menschenwürdig ermöglicht wird.
Fast alle Versuche seitens der Regierung, die Lebenssituation für Menschen mit Behinderung zu verbessern, sind mehr oder weniger gescheitert bzw. haben sogar zu Verschlechterungen für die Betroffenen geführt. Ich erinnere hier an die Verschlimmbesserungen in der Novellierung des Bundesteilhabegesetzes im vergangenen Herbst, die im Grundsatz sicherlich gut gemeint waren, aber in der Ausführung nicht nur von uns, sondern auch von den Sozialverbänden infrage gestellt werden.
Fraktionsübergreifend liegen uns allen hier die über 3 Millionen Menschen mit Behinderung am Herzen, und wir sollten alles Menschenmögliche auf den Weg bringen, um unseren Bürgern mit Behinderung das Leben zu erleichtern und soziale, berufliche sowie finanzielle Teilhabe zu ermöglichen. Allerdings können wir das nur im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und im Rahmen der sozialen Marktwirtschaft tun. Das scheinen einige von Ihnen leider vergessen zu haben.
Und damit komme ich zu den zehn Anträgen der Fraktion Die Linke.
Liebe Kollegen der Linksfraktion, leben Sie noch immer im Sozialismus der DDR? Ich kann es nicht oft genug wiederholen. Träumen Sie immer noch von absoluter staatlicher Kontrolle? Anders kann ich mir Ihre Anträge wirklich nicht erklären. Sie wollen den jetzt schon langen Arm des Staates bis ins Privatrecht hinein verlängern und schaffen so wieder Verhältnisse, unter denen unsere Bürger in der DDR 40 Jahre gelitten haben.
Ihre Anträge verletzen den Grundsatz der Vertragsfreiheit und individuellen Entscheidungsfreiheit deutscher Unternehmer. Des Weiteren liefern Sie wieder einmal keine Aussage, wie die Finanzierung Ihrer utopischen Forderungen umgesetzt werden soll. Die AfD-Fraktion lehnt Ihre zehn Anträge ab.
– Eben.
Der Staat soll keine Zwänge ausüben, sondern muss als Vorbild voranschreiten. Wenn alle öffentlichen Institutionen endlich in allen Bereichen Barrierefreiheit vorleben, zieht die Privatwirtschaft auch automatisch nach.
Kommen wir zum Antrag der FDP-Fraktion. Ihre Forderung, den öffentlichen Personennahverkehr verbindlich zum 1. Januar 2022 barrierefrei auszubauen, unterstützen wir vollumfänglich. Noch immer ist die Situation für Menschen mit Behinderung, besonders für die, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sowohl in ländlichen Gebieten als auch in einigen Großstädten nicht zufriedenstellend. Die Deutsche Bahn ist schon auf dem richtigen Weg durch Umbaumaßnahmen auf ihren Bahnhöfen, um eine schrittweise Barrierefreiheit umzusetzen. Dennoch sollte auch die Deutsche Bahn ihre Bemühungen beschleunigen.
Doch wie sieht es abseits der Bahnlinien aus? Katastrophal! Tatsächlich gibt es auf vielen Buslinien auf dem Lande immer noch keinen Busbetrieb mit Niederflurbussen. Selbst moderne Großstädte wie zum Beispiel Hannover haben immer noch Straßenbahnlinien, die für Rollstuhlfahrer aufgrund mangelnder Hochbahngleise nicht nutzbar sind. Mobilität, einer der wichtigsten Eckpunkte für soziale und berufliche Teilhabe, ist damit für Rollstuhlfahrer immer noch nicht gewährleistet.
Werte Kolleginnen und Kollegen, die vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist längst überfällig und unseren Mitbürgern mit Behinderung geschuldet. Lassen Sie uns alle konstruktiv und zügig daran mitarbeiten, unser Vaterland auch für Menschen mit Behinderung lebenswert zu gestalten. Teilhabe darf nicht länger eine Floskel bleiben, sondern muss im Leben auch tatsächlich umgesetzt werden.
Vielen Dank.