Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger! Sehr geehrte Frau Heubach, vielen Dank für Ihre Rede. Sie haben viele Punkte aufgezeigt, die an diesem Gesetzentwurf kritikwürdig sind, und dem folge ich hier sehr weitgehend. Deshalb: Vielen Dank.
Ich möchte einige andere Punkte ergänzen und aus unserer Sicht noch mal deutlich machen. Nehmen wir einen Menschen mit Behinderung! Dieser möchte ganz normal einkaufen gehen mit einem kleinen Assistenzhund an der Seite. Er steht vor einem Laden. Der Inhaber aber sagt: „Tut mir leid, der Hund darf hier nicht rein“, aber nicht, weil der Hund gefährlich ist – nein, nein; das ist ja ein Assistenzhund –, sondern weil der Ladenbesitzer nicht weiß, was das Gesetz erlaubt. Darf er den Hund reinlassen? Riskiert er eine Klage, wenn er etwas falsch macht?
Genau solche Alltagssituationen soll der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes eigentlich besser machen. Aber er schafft genau das Gegenteil: neue Verwirrung und neue Bürokratie. Denn die neuen Regeln sind voller schwammiger Begriffe: „angemessene Vorkehrungen“ oder „unverhältnismäßige […] Belastung“. Kein normaler Ladenbesitzer ohne Jurastudium weiß, was das konkret heißt. Statt Klarheit gibt es Rechtsunsicherheit, statt Hilfe im Alltag neue Behörden, noch mehr Papierkram. Das ist typisch für diese Regierung: viel Symbolik, viel Text, wenig Hilfe im echten Leben, meine Damen und Herren.
In dieser Form können wir daher dem Gesetzentwurf in keinster Weise zustimmen. Wir regen darum an: Nutzen wir die parlamentarische Beratung ernsthaft! Nehmen Sie substanzielle Verbesserungen vor mit klaren Regeln statt schwammiger Formulierungen, echtem Bürokratieabbau und auch Schutz für unseren Mittelstand! Denn Barrierefreiheit soll schließlich im gelebten Alltag ankommen. Statt abstrakter Ausweitung der Gesetze brauchen wir konkrete und umsetzungsorientierte Lösungen.
Was ich in diesem Zusammenhang besonders interessant finde, ist, dass folgende drei Punkte, die ich Ihnen nennen möchte, schon einmal gefordert wurden: der Ausbau und die Ergänzung bestehender Förderprogramme zum Umbau von Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen bis hin zum Einzelhandel, ein Förderprogramm zur behindertengerechten Umrüstung des Bahnfernverkehrs sowie für mehr Personal an Bahnhöfen und praktische Lösungen für die Steigerung eines barrierefreien Taxiangebots im ländlichen Raum. Das sind nur drei Beispiele. Aber liebe Kollegen der Union, wissen Sie, woher diese Beispiele stammen? Aus Ihrem Antrag von 2022! Sie waren also beim Thema Barrierefreiheit schon mal ein ganzes Stück weiter. Einigermaßen gute Ideen hat die Union aber offensichtlich nur, solange sie in der Opposition ist.