Herr Kollege Neu, warum sollte ich das als völkerrechtswidrig ansehen? Ich habe bisher niemanden getroffen – möglicherweise sind Sie die einzige Ausnahme –, der bestritten hat, dass Frankreich Opfer eines islamistischen Anschlages geworden ist.
Die Argumentation, die ich vorhin vorgetragen habe, besagt, dass es eine Widersprüchlichkeit in der türkischen Argumentationslinie gibt; denn die Türkei behauptet, dass sie angegriffen worden ist. Sie hat aus meiner Sicht aber keine plausiblen Unterlagen oder Dokumente beibringen können. Insofern gibt es Fragen bezüglich der Kausalität in der türkischen Argumentation. Die Kausalität in der französischen Argumentation hingegen hat uns allen, auch der Mehrheit in diesem Hause, eingeleuchtet. Ich habe nicht bestritten, dass die Türkei und Frankreich ein Recht haben, sich auf Artikel 51 zu berufen. Insofern ist das eine etwas verwegene Argumentation, die Sie hier vortragen.
Dann muss Herr Annen freundlicherweise ins Mikrofon sprechen, dann verstehen wir ihn besser.