Frau Kollegin Krellmann, was Ihr letztes Argument angeht, dass man Elternzeit oder Teilzeit nicht als Begründung für befristete Arbeitsverhältnisse heranziehen darf, muss ich Ihnen ganz deutlich widersprechen. Was erwarten Sie denn bitte schön von den Arbeitgebern? Wenn jemand kommt und sagt: „Ich möchte mein Recht auf Teilzeit, ich möchte Elternzeit in Anspruch nehmen“, und ich als Arbeitgeber sehe, wie lange dieser Arbeitnehmer ausfällt, dann ist doch klar, dass ich als Arbeitgeber jemanden einstellen möchte, der während genau dieser Zeit arbeitet.
Es sind nicht alle Unternehmen so groß, dass sie das mit Springern auffangen oder entsprechendes Personal vorhalten können; das muss man einmal ganz deutlich sagen.
Sie geben mir mit Ihren Ausführungen aber die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es in der Tat auch andere Beispiele gibt. Sie kennen vielleicht schon das Beispiel aus meinem Wahlkreis. Ich bringe es gerne noch einmal zur Kenntnis. Der Landrat des Kreises Heinsberg hatte vier Beschäftigte in seiner Kreisverwaltung, die alle befristet beschäftigt waren. Allerdings waren das alles Befristungen mit Sachgrund, weil es sich um Schwangerschaftsvertretungen handelte. Irgendwann hat der Landrat dann gesagt: Wir haben diese Verträge so oft verlängert. Jetzt müssen wir den Leuten doch auch die Möglichkeit geben, eine Festanstellung zu bekommen. Ich sehe, dass ich hier im Haus offensichtlich den Bedarf habe. – Das hat er gemacht. Die erste Kritik aus dem Kreistag kam von der Opposition. Ich muss jetzt dazusagen, dass die CDU nicht in der Opposition ist. Es war auch Ihre Fraktion, die behauptet hat, dass dadurch der Personalhaushalt aufgebläht würde. Man kann es Ihnen offensichtlich an der Stelle nicht recht machen. Das muss man auch einmal ganz deutlich sagen.
Sie haben die jüngeren Beschäftigten angesprochen. Dazu muss ich sagen: Wenn man sich die Alterskurve anschaut, dann gebe ich Ihnen recht, dass der Anteil der jüngeren Arbeitnehmer unter den befristet Beschäftigten sehr hoch ist. Im Moment liegt die Quote bei ungefähr 23 Prozent. Vor einigen Jahren lag sie noch bei 28 Prozent. Die Kurve flacht aber in den anderen Altersstufen, die in diesen Diagrammen angegeben sind, drastisch ab, sodass wir bei Altersstufen, die weit in Richtung des Rentenalters gehen, zu einem Wert kommen, der bei 2 bis 3 Prozent liegt. Bei einer solchen Zahl sehe ich in der Tat keinen Missbrauch. Ich denke, dass damit Argumente gebracht sind, die Ihre Vorwürfe entkräften.
Wir brauchen diese Flexibilisierungsinstrumente – wenn man den Arbeitnehmern diese berechtigten Instrumente an die Hand geben will –, um personalbedingte Engpässe bei Elternzeit, bei Pflegefällen abfedern zu können. Das ist überhaupt keine Frage. Aber dann muss man auch mit gleichem Maß messen und Flexibilisierungsinstrumente ermöglichen.
Herzlichen Dank.