Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Ferschl, Gratulation zur ersten Rede! – Sie hört gerade nicht zu. – Allerdings muss ich sagen: Bei dem, was sie gesagt hat, weiß ich gar nicht, wo ich anfangen soll, um das alles richtigzustellen.
Deswegen versuche ich, mich auf meine vorgesehenen Ausführungen zu beschränken und darf als Korrektur gleich anmerken:
Das Schreckgespenst, das Sie hier von Befristungen gemalt haben, entspricht mitnichten den Tatsachen. Bevor ich jetzt mit Zahlen komme, schicke ich vorweg, dass wir von Unionsseite auch lieber unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sehen wollen und dass wir sicherstellen wollen, dass mit den Befristungen kein Missbrauch getrieben wird. Das steht komplett außer Frage.
Schauen wir uns die Zahlen einmal genau an. Wenn wir von allen Beschäftigungsverhältnissen ausgehen, haben wir eine Befristungsquote, die lediglich zwischen 7 und 8 Prozent liegt. Das heißt, wir reden hier nicht davon, dass die überwiegende Zahl von Arbeitsverhältnissen befristet ist; vielmehr liegt die Zahl weit unter der Hälfte. Sie haben es eben anders dargestellt.
Von diesen – ich sage jetzt mal – ungefähr 8 Prozent betreffen über 50 Prozent den öffentlichen Dienst und somit etwas unter 50 Prozent die Privatwirtschaft. Das Schreckgespenst Richtung Privatwirtschaft aufzubauen, passt also auch schon nicht.
Zur Kenntnis muss man auch nehmen, dass zum öffentlichen Dienst auch der Bereich der Wissenschaft gehört, in dem ebenfalls ein Großteil befristeter Arbeitsverhältnisse zu finden ist. Wir sind in der letzten Legislaturperiode mit unserem Wissenschaftszeitvertragsgesetz schon tätig geworden, um in diesem Bereich bessere Regeln einzuführen.
Wir können also feststellen, dass wir, wenn wir von den Zahlen ausgehen, eigentlich eine konstante – wenn nicht sogar eher fallende – Tendenz bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen haben.
In diesem Zusammenhang darf man auch nicht verschweigen, dass die Übernahmequote mit über 40 Prozent recht beachtlich ist. Hier kommt den Befristungen eine Funktion zu, die man nicht außer Acht lassen darf: die Brückenfunktion von Arbeitslosigkeit hin zum ersten Arbeitsmarkt.
Das bestätigt selbst das IAB. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen; denn das ist eine neutrale Stelle.
Darüber hinaus ist festzuhalten: Wir brauchen in unserem Wirtschaftsleben das Flexibilisierungsinstrument der Befristungen, auch wenn Sie das in Abrede stellen.
Es geht dabei nicht nur um Auftragsspitzen, die wir abdecken, sondern auch um andere Themenfelder. Wenn man sich einmal anschaut, dass wir den Arbeitnehmern einerseits Flexibilisierung durch Elternzeit, durch das Recht auf Teilzeit, das wir einführen wollen, ermöglichen,
stellt man fest, dass dadurch andererseits neue Notwendigkeiten entstehen, befristete Arbeitsverhältnisse zu begründen. Das muss man auf jeden Fall zur Kenntnis nehmen.
Wenn die Befristung auf der einen Seite Flexibilisierungsinstrumente schafft, kann man sie auf der anderen Seite nicht komplett abschaffen. Es ist wichtig, dass man mit der sachgrundlosen Befristung ein Flexibilisierungsinstrument hat, das einfach unbürokratisch ist.
Ich betone: unbürokratisch. Als Arbeitgeber kann man für einen bestimmten Zeitraum in dem Wissen, einmal nichts dokumentieren zu müssen, Ruhe haben.
In diesem Zusammenhang ist es richtig und wichtig, dass wir dieses Instrument erhalten – sicherlich mit gewissen Korrekturen, etwa beim Thema der Kettenbefristungen, so wie wir es vereinbart haben, wenn wir es denn umsetzen können. Ich denke, dass alle diese Argumente das Schreckgespenst der Befristungen etwas abmildern können.