Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist nicht die erste Debatte, die wir über dieses Thema führen. Mit einem ähnlichen Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen haben wir uns schon in der letzten Legislaturperiode befasst. Die Positionierung der Grünen und der FDP war Gegenstand der Sondierungsberatungen. Aber alle diesbezüglichen Punkte blieben gelb markiert, waren also offene Punkte. Der Abbruch der Verhandlungen durch die FDP hat dazu geführt, dass wir nie erfahren werden, wie die Sondierungsgespräche in diesem Punkt ausgegangen wären. „Selbst daran schuld“, muss man in Richtung FDP sagen.
Das Spannungsverhältnis, das wir als Union zur SPD in diesem Punkt haben, bemerken wir auch nicht zum ersten Mal; das gab es schon in der letzten Legislaturperiode. Das führte dazu, dass wir im Jahre 2016 eine sehr ausführliche Anhörung zum Gesetzentwurf der Grünen durchgeführt haben. Ich will daran erinnern, was der Einzelsachverständige Professor Thomasius dazu vorgetragen hat.
– Hören Sie erst einmal zu! – Er hat darauf aufmerksam gemacht, dass das Betäubungsmittelgesetz, über dessen Zukunft wir heute im Wesentlichen sprechen, ein Element einer Vier-Säulen-Politik ist, die in den letzten Jahren auch im Cannabisbereich ständig ausgebaut wurde. Es gibt Präventionsangebote und viele Hilfsmöglichkeiten für Cannabisabhängige. Es wurde schon darauf aufmerksam gemacht, dass sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Cannabis, gemessen an der Häufigkeit der durchgeführten Therapien, an der Spitze der illegalen Stoffe steht. Cannabis ist also die Droge, die zu den meisten notwendigen Behandlungen führt.
– Ich habe von den illegalen Drogen gesprochen. Ich komme gleich noch auf Alkohol und Tabak zu sprechen, weil wir in diesem Bereich natürlich eine integrierte Präventionspolitik brauchen.
Die Gefährlichkeit von Drogen entscheidet sich in der Tat nicht allein an der Frage Legalität/Illegalität, sondern sie ergibt sich aus den Wirkmustern.