Gerade aufgrund der Erfahrungen aus der NS-Zeit müssen wir in Deutschland besonders sensibel mit diesem ganzen Themenkomplex umgehen, auch bezogen auf alle Fragen, die das Thema „Schutz des Lebens“ betreffen, in all seinen Lebensstadien. Das gilt auch für die Bundeswehr. Deswegen ist in der Ausbildung und auch in jeder weiter gehenden Fortbildung, die wir leisten, im Rahmen der Staatsbürgerkunde das Grundgesetz der Parameter, auf den wir uns beziehen. Dabei geht es natürlich auch um die Fragen, die Sie angesprochen haben.
Ich kann es nur noch einmal wiederholen: In vielen der Bundeswehr zur Seite gestellten Organisationen und auch in der Bundeswehr selbst gibt es ein ganz hohes Engagement gerade für Menschen mit Behinderungen. Dass wir uns jetzt gerade sehr erfolgreich um die Invictus Games beworben haben, hat auch etwas mit diesem Engagement zu tun.
Deswegen sage ich: Dieser Fall ist nicht akzeptabel, er ist bedauerlich, aber er darf auch nicht den Blick darauf verstellen, dass es Tausende anderer Soldatinnen und Soldaten gibt, die in einer ganz anderen Art und Weise unterwegs sind.