Das, was Sie eben zitiert haben, befindet sich in der Umsetzung. Das Gesetz dazu ist ja auf den Weg gebracht worden, und die notwendige Liste mit dem, was sozusagen im nationalen Interesse eine Schlüsseltechnologie ist, ist in der Vorbereitung. Aber selbst wenn wir das jetzt schon umgesetzt und in Gesetzesform gebracht hätten, hätte das an der Entscheidung zu MKS 180 nichts geändert. Denn das Verfahren zu MKS 180 hat vor vier Jahren mit einer europaweiten Ausschreibung begonnen; es ist jetzt beendet worden. Insofern hätte auch eine veränderte Rechtslage auf diese Entscheidung keinen Einfluss gehabt.
PVizepräsidentin Claudia Roth: Haben Sie eine Nachfrage?