Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU/CSU-Fraktion hat schon seit Jahren für eine Zusammenführung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz gekämpft. Deswegen begrüße ich den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GEG ganz grundsätzlich. Die Zusammenlegung im Gebäudeenergiegesetz wird zu einer Vereinfachung der Verfahren und zu weniger Bürokratie führen. Sie führt zu mehr Planungssicherheit, und davon profitieren private Haushalte genauso wie die Wohnungs- und Bauwirtschaft, Baustoffproduzenten, Ingenieure, Architekten, aber auch Länder und Kommunen.
Der Gebäudesektor ist ein wichtiger; denn er hat für die Energiewende eine ganz zentrale Bedeutung. Hohe Energieeffizienz in Gebäuden senkt den Energiebedarf und, meine Damen und Herren, schützt Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen vor Energiepreissteigerung. Sie ist außerdem unverzichtbar, um Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken und Klimaziele zu erreichen. Denn immerhin verursachen Wohngebäude rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland.
Und, meine Damen und Herren, entgegen einiger Behauptungen: Energieeffizienzinvestitionen und Energieeffizienzanforderungen führen nicht zu unverhältnismäßigen Baupreissteigerungen.
Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des BMWi zum Gebäudeenergiegesetz hat belegt und ergeben, dass es eben kein zentraler Kostentreiber ist. Vielmehr schaffen Energieeffizienzinvestitionen im Wohngebäudebestand Ambiente und darüber hinaus auch erhöhten Wohnkomfort. Die Energiewende dient der Erreichung unserer Klimaziele und der Stärkung der deutschen Wirtschaft. Das geht mit diesem Gesetz Hand in Hand.
In Anbetracht dieser Bedeutung muss ich allerdings auch eines sagen: Das Gesetz hat – und das hat die Kollegin Verlinden gerade angesprochen – noch etwas Luft nach oben; ich sage das hier ganz freimütig.
Deswegen freue ich mich auf eine ambitionierte Diskussion hier im Parlament und in den Ausschüssen. Ich will einige Dinge anführen.
Erstens. Die Vorbildfunktion der Liegenschaften der öffentlichen Hand kommt nach meiner Überzeugung noch nicht in dem Maße zur Geltung, wie es erforderlich ist.
Insofern bin ich sehr dafür, dass wir in dem Bereich nicht unerheblich nachschärfen. Die Wirtschaftlichkeitskriterien sind selbst dann zu erreichen, wenn wir bei den Neubaustandards das KfW-Effizienzhaus 55 als Analogie nehmen. Meine Damen und Herren, es tut uns gut, wenn wir das ins GEG hineinschreiben. Ich glaube auch, dass die Sanierungen für den öffentlichen Gebäudebestand durchaus ambitionierter ausfallen und die Mindestanforderungen um gut die Hälfte erhöht werden können. Ich halte insofern eine Nachjustierung des Gesetzes für sinnvoll und erforderlich.
Zweitens. Die Definition der wirtschaftlichen Vertretbarkeit verdient meines Erachtens einen ganzheitlichen Ansatz. Wir sollten die gesamtwirtschaftlichen Effekte stärker berücksichtigen. Wir sollten solche Dinge wie Komfortgewinne, Raumluft- und Lichtqualität sowie positive Auswirkungen auf die Gesundheit stärker gewichten und das durchaus auch in dem Gesetzentwurf verankern.
Gleichzeitig können wir dann den Anforderungen, die wir im Rahmen des Klimapaketes an uns selbst gestellt haben, genügen. Das GEG bietet hierzu einen sehr konkreten Anlass.
Ich will – drittens – das Thema Innovationsklauseln ansprechen. Ich finde Innovationsklauseln richtig. Wir müssen das Thema „Klimaschutz und Vereinbarung mit Wirtschaftlichkeit“ neu denken. Dafür sind Innovationen dringend erforderlich. Ich will es allerdings auch ganz deutlich ansprechen: Innovationsklauseln dürfen nicht dazu missbraucht werden, ambitionierte Anforderungen zu unterlaufen. Auch darauf wollen wir gemeinsam im Gesetzgebungsverfahren hinwirken.
– Ich freue mich über die fraktionsübergreifende Begeisterung für meinen Beitrag.
Ich will – viertens – auf den Begriff „Quartier“ eingehen. Ich glaube, es tut not, dass wir bei diesem Begriff mehr Klarheit schaffen.
Da bietet es sich aus meiner Sicht an, dass wir uns der klaren Formulierung im Energiewirtschaftsgesetz bedienen.
Abschließend noch einmal: Ich begrüße ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung zum Gebäudeenergiegesetz. Die deutsche Wirtschaft hat meines Erachtens heute schon hervorragende technische Lösungen parat.
Ich freue mich auf eine spannende Beratung, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und hinterlasse meinem Kollegen Lenz, glaube ich, eine Minute mehr Redezeit.
Vielen Dank.