„Abweichungen“ zählt Voten, die von der Mehrheit der eigenen Fraktion abweichen. „Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.
Ich zeige Ihnen noch mal die großen Linien auf. Dazu gehört, Kollege Limburg und Kollegin Haßelmann, dass Sie nicht bereit waren, Strafschärfungen mitzutragen,