Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen, Herr Frei. – Sie haben gerade davon gesprochen, dass es eine Frage der Verantwortungsethik im Gegensatz zur Gesinnungsethik ist, die Personen, die auf den griechischen Inseln unter fraglos menschenunwürdigen Umständen leben – insbesondere die Minderjährigen –, nicht aus diesen menschenunwürdigen Umständen zu befreien.
Ich muss schon sagen: Ich finde es interessant, dass die Einhaltung von Menschenrechten jetzt plötzlich eine Frage der Gesinnungsethik sein soll. Ich sehe das genau andersrum, dass nämlich die Einhaltung der Menschenrechte von Menschen, die sich auf europäischem Territorium befinden, eine Frage der Verantwortungsethik ist.
Ich meine, das ist zumindest zum Teil auch bei Ihnen schon angekommen.
Ich möchte jetzt noch einmal konkret fragen. Am 13. Januar hat meine Fraktion unter Leitung von Luise Amtsberg ein Fachgespräch durchgeführt, bei dem es um das Bündnis „Städte Sicherer Häfen“ und die Seebrücke ging. Der Staatssekretär Mayer hat dort angekündigt, am 28. Januar, also gestern, solle ein Gespräch zwischen den Vertretern aufnahmebereiter Kommunen und dem Innenministerium stattfinden. Dieses Gespräch ist grundlos abgesagt worden.
Wissen Sie von diesen Gesprächsinitiativen, und meinen Sie nicht, dass angesichts der jetzigen Situation nichts mehr nottut, als wenigstens mit den Kommunen zu sprechen – die mehr als 130; dazu gehört auch meine Stadt Dortmund –, die sich bereit erklärt haben, diese Minderjährigen aus diesen unerträglichen Situationen zu befreien?