Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wenn man insbesondere mit Bürgerinnen und Bürgern über das Thema Adoption spricht, dann haben häufig viele das Beispiel der Familien vor Augen, die quasi auf Kindersuche sind. Häufig wird es so betrachtet: Sie haben es so schwer, sie wollen so gerne, können aber nicht; die Adoptionsverfahren sind zu kompliziert, und es gibt zu viele rechtliche Hürden usw. – Die wenigsten denken beim Stichwort „Adoption“ sofort auch an die Ursprungsfamilie, also daran, dass es auch Gründe gibt, warum eine Familie ein Kind zur Adoption freigegeben hat – wenn ich es mal so ausdrücken darf. Auch wenige denken dabei an das Kind selbst. Viel häufiger wird in erster Linie darüber geredet: Was können wir tun, um die Situation für die Adoptiveltern zu verbessern?
Das Gute an diesem Gesetzentwurf ist, dass er wirklich alle drei in den Blick nimmt. Erstens geht es darum, die Situation derer zu verbessern, die einen Kinderwunsch haben. Sie sollen über die eigentliche Adoption hinaus begleitet werden. Der Prozess der Adoption ist nicht beendet, wenn das Kind in die Familie gekommen ist, sondern geht weiter. Zweitens nimmt der Gesetzentwurf die Kinder in den Blick. Er stärkt nämlich die Rechte der Kinder. Der gesamte Prozess der Adoption soll mit Blick auf das Kindeswohl gestaltet werden. Drittens nimmt der Gesetzentwurf auch die Herkunftsfamilien in den Blick. Gerade diese Ausgewogenheit ist das besonders Gute an diesem Gesetzentwurf, Frau Giffey. Deshalb danke ich Ihnen für diesen Entwurf.
Wir diskutieren immer wieder auch über die besondere Situation bei der Adoption von Kindern aus dem Ausland. Deshalb auch hier ein Dank, dass Sie ein Verbot von unbegleiteten Adoptionen aus dem Ausland mit aufgenommen haben. Auch das verbessert die Situation; denn diese Adoptionen sind ein besonders schwieriges und sensibles Thema. – Von daher ist es ein sehr guter Gesetzentwurf, bei dem wir uns auf die weiteren Beratungen mit Ihnen und auf die Anhörung mit den Fachkolleginnen und ‑kollegen im Ausschuss freuen.
Natürlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann man, wenn es um das Thema Adoption geht, auch noch viel weiter gehen. Auch die Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker der SPD sind der Auffassung, dass lesbischen Ehepaaren keine Hürden in den Weg gestellt werden sollen, wenn sie Kinder adoptieren wollen.
Wir glauben, dass dies über das Abstammungsrecht zu regeln ist, und wir hätten auch kein Problem damit, es hier zu regeln. Wir halten es für richtig, denjenigen, die Verantwortung übernehmen, in deren Familien Kinder geboren werden, nicht auch noch Hürden in den Weg zu stellen.
Von daher sind wir bei diesem Thema sehr gesprächsbereit. Aber das ist ja auch nur eine der Baustellen, die wir bearbeiten. Viele Dinge, was Adoptionsfamilien und Adoption angeht, sind im Bereich Recht und Verbraucherschutz angesiedelt. Von daher muss man das immer im Zusammenhang denken.
Ich finde, der Entwurf ist ein guter Baustein. Wir freuen uns auf die Debatte dazu und werden die Adoptionshilfe verbessern.
Vielen Dank.