Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Heute beraten wir den Entwurf des Adoptionshilfe-Gesetzes in zweiter und dritter Lesung. Es geht um ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Es geht um Adoptionen, die Familien ein Leben lang begleiten. Fast alle von Ihnen kennen vermutlich im Wahlkreis oder in der Familie Menschen, die ein Kind adoptiert haben. Diese Menschen haben sehr viel Mut. Ich bewundere sie, und sie verdienen Hochachtung.
Ein Haus kann man kaufen und verkaufen, eine Ehe kann geschieden werden; aber eine Adoption ist eine elementare Entscheidung und Weichenstellung im Leben aller Beteiligten. Und so eine wichtige Entscheidung braucht das bestmögliche Verfahren, die bestmögliche Unterstützung. Darum beraten wir heute das Adoptionshilfe-Gesetz in zweiter und dritter Lesung. 2018 wurden in Deutschland 3 733 Kinder adoptiert. Über 95 Prozent davon waren Inlandsadoptionen. Rein statistisch werden in Deutschland jeden Tag 10 Kinder adoptiert.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dem Gesetz wollen wir das Verfahren der Adoption besser machen. Dabei haben wir vier Bereiche im Blick: Es geht um Beratung, Aufklärung, Vermittlung und Begleitung. Das heißt konkret: Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung auch nach der Adoption einführen. Wir wollen eine altersgerechte Aufklärung der Kinder von Anfang an unterstützen und den Informationsaustausch und Kontakt zwischen Herkunfts- und Adoptivfamilie fördern. Wir wollen für die Adoptionsvermittlungsstellen einen festgelegten Aufgabenkatalog und die bessere Kooperation zwischen den verschiedenen Fachstellen stärken. Außerdem wollen wir unbegleitete Auslandsadoptionen untersagen und ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für Adoptionen aus dem Ausland einführen, um Kinder vor Kinderhandel zu schützen.
All diese Punkte haben die Sachverständigen in der Anhörung gelobt, die großen Linien wurden nicht infrage gestellt, und viele Hinweise des Bundesrates haben wir aufgegriffen. Im gesamten Verfahren gab es eine gute Zusammenarbeit mit den Ländern, und ich danke an dieser Stelle allen, die am Verfahren beteiligt waren.
Alle Fragen konnten jedoch nicht geklärt werden. Die SPD-Bundestagsfraktion und einige andere hatten sich für eine Ausnahme lesbischer Paare von der verpflichtenden Beratung bei Stiefkindadoptionen eingesetzt. Wir wissen, wie wichtig dieses Thema für lesbische Paare ist. Leider können wir diese Frage im Adoptionshilfe-Gesetz nicht lösen. Diese Thematik müssen wir im Abstammungsrecht regeln.
Ich weiß, wie wichtig das Thema Stiefkindadoption für lesbische Paare ist, und deshalb setze ich mich entschieden für den Abbau von Diskriminierungen bei Regenbogenfamilien ein.
Es gibt dazu einen Diskussionsvorschlag aus dem Justizministerium, die sogenannte Mit-Mutterschaft. Und damit würden wir erreichen, dass bei Stiefkindadoptionen für lesbische Paare die Beratung wegfällt. Für diese Regelung werde ich mich starkmachen; denn Zwei-Mütter-Familien, in die ein Kind hineingeboren wird, sind keine Adoptions-, sondern Herkunftsfamilien.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, alles in allem machen wir mit dem Adoptionshilfe-Gesetz einen wichtigen Schritt, um Familien besser bei der Adoption zu begleiten. Wir helfen und unterstützen bei der wichtigsten Entscheidung ihres Lebens, und deshalb bitte ich Sie heute um Zustimmung.