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143. Sitzung
Donnerstag, 30. Januar 202019. Wahlperiode, 143. SitzungFür ein Recht auf Anonymität im öffentlichen Raum – Keine automatisierte Gesichtserkennung durch die Bundespolizei
9 VermerkeReaktionswert: hoch356 Wörter Zwischenfrage Im Protokoll lesen

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Bundesinnenminister in der vergangenen Woche die Regelungen für die automatisierte Gesichtserkennung aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz herausgenommen hat, weil es da noch Fragen zu klären gibt, dann ist das von uns nicht zu beanstanden. Ich halte es für absolut richtig, dass offene Rechtsfragen geklärt werden, bevor wir in einem sensiblen Bereich der Polizei die Nutzungsmöglichkeit neuer Instrumentarien eröffnen.

Na, dann macht es doch mal!

Aber das, was Sie hier vorgetragen haben, lieber Herr Kuhle, das hat mit der Realität und mit dem, was die Koalition plant, nichts, aber auch gar nichts zu tun – gar nichts!

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

Was plant die Koalition?

Es geht hier nicht um die staatliche Überwachung von Leuten, die überhaupt nichts mit diesen Dingen zu tun haben, sondern ganz im Gegenteil.

Widerspruchbei der LINKEN

– Nein, es geht darum, dass wir die digitale Gesichtserkennung als Instrumentarium dafür nutzen, dass Menschen, die in polizeilichen Fahndungsdateien sind, letztlich auch schneller dingfest gemacht werden können.

Dafür erfassen Sie aber alle!

Da geht es eben nicht darum, dass man den Falschparker erwischt, sondern man muss klar definieren, in welchen Grenzen, für welche Dateien und in welchem Rahmen man diese Möglichkeit letztlich eröffnet.

Aha! Sehr gut zu wissen! Gut, dass Sie das aussprechen!

Es ist unzweifelhaft möglich; das haben bisherige Modellversuche gezeigt.

So hat es in China auch begonnen!

China ist leider das falsche Beispiel!

Und die Argumente, die Sie hier ansprechen, überzeugen mich nicht. Wenn Ihre Argumentation zutreffend wäre: „Die digitale Gesichtserkennung verhindert keine Straftaten“, dann würde das doch auch für die Regelungen des Strafgesetzbuches gelten. Wenn ein Richter eine Strafe ausspricht, dann hat das auch keine unmittelbare Auswirkung auf die Straftat,

und trotzdem wissen wir, dass es natürlich eine enorme generalpräventive Wirkung hat. Da muss man ganz einfach sagen: Es ist klar, dass das genauso für die Videoerkennung gilt, und deswegen brauchen wir dieses Instrumentarium.

Ein zweiter Punkt. Es ist auch in den letzten Tagen immer wieder davon gesprochen worden, dass es in der Gesellschaft Widerstände gegen diese Form der Gesichtserkennung gebe. Ich kenne keine solche Umfrage, überhaupt nicht.

Ja, dann lesen Sie mal Bundesverfassungsgerichtsentscheidungen! Mensch!

Es ist eindeutig so, dass die Menschen Videoüberwachung, auch die intelligente Gesichtserkennung, letztlich als Instrumentarium eingesetzt wissen wollen, wenn es in klar definierten Grenzen passiert.

Beifallbei der CDU/CSU

Warum klatscht denn die SPD nicht?

Diese Möglichkeit möchten wir mit dem Polizeigesetz schaffen. Deswegen wird es unser Ziel bleiben, in dieser Legislaturperiode mit der Novelle des Bundespolizeigesetzes diese Möglichkeit zu eröffnen.