Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn der Bundesinnenminister in der vergangenen Woche die Regelungen für die automatisierte Gesichtserkennung aus dem Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz herausgenommen hat, weil es da noch Fragen zu klären gibt, dann ist das von uns nicht zu beanstanden. Ich halte es für absolut richtig, dass offene Rechtsfragen geklärt werden, bevor wir in einem sensiblen Bereich der Polizei die Nutzungsmöglichkeit neuer Instrumentarien eröffnen.
Aber das, was Sie hier vorgetragen haben, lieber Herr Kuhle, das hat mit der Realität und mit dem, was die Koalition plant, nichts, aber auch gar nichts zu tun – gar nichts!
Es geht hier nicht um die staatliche Überwachung von Leuten, die überhaupt nichts mit diesen Dingen zu tun haben, sondern ganz im Gegenteil.
– Nein, es geht darum, dass wir die digitale Gesichtserkennung als Instrumentarium dafür nutzen, dass Menschen, die in polizeilichen Fahndungsdateien sind, letztlich auch schneller dingfest gemacht werden können.
Da geht es eben nicht darum, dass man den Falschparker erwischt, sondern man muss klar definieren, in welchen Grenzen, für welche Dateien und in welchem Rahmen man diese Möglichkeit letztlich eröffnet.
Es ist unzweifelhaft möglich; das haben bisherige Modellversuche gezeigt.
Und die Argumente, die Sie hier ansprechen, überzeugen mich nicht. Wenn Ihre Argumentation zutreffend wäre: „Die digitale Gesichtserkennung verhindert keine Straftaten“, dann würde das doch auch für die Regelungen des Strafgesetzbuches gelten. Wenn ein Richter eine Strafe ausspricht, dann hat das auch keine unmittelbare Auswirkung auf die Straftat,
und trotzdem wissen wir, dass es natürlich eine enorme generalpräventive Wirkung hat. Da muss man ganz einfach sagen: Es ist klar, dass das genauso für die Videoerkennung gilt, und deswegen brauchen wir dieses Instrumentarium.
Ein zweiter Punkt. Es ist auch in den letzten Tagen immer wieder davon gesprochen worden, dass es in der Gesellschaft Widerstände gegen diese Form der Gesichtserkennung gebe. Ich kenne keine solche Umfrage, überhaupt nicht.
Es ist eindeutig so, dass die Menschen Videoüberwachung, auch die intelligente Gesichtserkennung, letztlich als Instrumentarium eingesetzt wissen wollen, wenn es in klar definierten Grenzen passiert.
Diese Möglichkeit möchten wir mit dem Polizeigesetz schaffen. Deswegen wird es unser Ziel bleiben, in dieser Legislaturperiode mit der Novelle des Bundespolizeigesetzes diese Möglichkeit zu eröffnen.