Moin, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr und mehr wird deutlich, was in den vergangenen Tagen bereits kaum zu übersehen war, und diese Debatte, die wir hier schon eine geraume Zeit verfolgen können, macht es auch sehr deutlich: Bei der jüngsten Kehrtwende des leider abwesenden Bundesinnenministers ging es eben nicht darum, die vielfachen, auch verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die automatische biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum noch mal grundsätzlich zu hinterfragen. Vielmehr handelt es sich um ein rein taktisches Manöver, das nur einem Zweck dient, nämlich von den anderen im Gesetzentwurf versteckten bürgerrechtlichen Kloppern wie der Onlinedurchsuchung und wohl auch von dem hochumstrittenen Hackback abzulenken und den eigenen Gesetzentwurf so doch noch irgendwie ins Kabinett zu bringen. Ich sage Ihnen: Da machen wir nicht mit, und ich wünsche Ihnen von der SPD frohe Verrichtung dabei.
Ohne uns!
Wer so agiert wie Horst Seehofer, der öffentlich suggeriert, es gehe ihm um eine ernsthafte Debatte über diese hochumstrittene Technologie, gleichzeitig aber längst mit der Unionsfraktion ausgehandelt hat, die entsprechenden Passagen im weiteren Verfahren wieder ins Gesetz zu hieven, der handelt parlamentarisch unlauter und ist auch eine Gefahr für die unseren Rechtsstaat konstituierenden Freiheitsrechte, meine Damen und Herren.
Wir diskutieren nicht seit gestern über die automatische biometrische Gesichtserkennung. Jede Fachfrau weiß: Die Systeme sind völlig unausgereift. Die Fehlerquote ist horrend und das Pilotprojekt am Berliner Südkreuz ganz bestimmt nicht geeignet, als Blaupause für das Ausrollen dieser totalitären Technologie zu dienen.
Sicher sind an der Gesichtserkennung drei Dinge: die enorme Fehlerquote, der tiefe Grundrechtseingriff bei völlig unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern und der fehlende sicherheitspolitische Mehrwert. Deswegen gehört diese Technik verboten, und zwar gesetzlich und europaweit, meine Damen und Herren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Unionsfraktion, Herr Kollege Schuster, Sie haben ja in den letzten Tagen zum Beispiel im Deutschlandfunk nebulös in den Raum gestellt, beim entsetzlichen Anschlag auf dem Breitscheidplatz wäre irgendetwas mit automatischer biometrischer Gesichtserkennung zu erreichen gewesen. Bei aller Freude am Argument: Das ist wirklich abwegig, und es ist unseriös, solche Thesen zur Verfolgung der eigenen politischen Ziele hier in den Raum zu stellen.
Es gab sehr viele Probleme deutscher Sicherheitsbehörden, gegen Anis Amri entschlossen vorzugehen, obwohl von zehn möglichen roten Lampen 20 lichterloh brannten.
Aber ich sage Ihnen: Der Mangel an automatischer biometrischer Gesichtserkennung ist keines dieser Probleme gewesen. Es ist schlicht unseriös, das so vorzutragen, und entblößt auch, wie wenig Argumente Sie auf Ihrer Seite haben, wenn Sie solche Beispiele bemühen müssen, meine Damen und Herren.
Ihre Pläne und dieses Gesetz sind verfassungsrechtlich – es hilft auch nicht, hier so platt zu argumentieren, Herr Frei – massiv angreifbar. Die Gesichtserkennung – China lässt grüßen! – gefährdet die relative Anonymität öffentlicher Räume massiv.
Und wenn Sie auf dieses Problem rechtlich nicht mit einem Wort eingehen, dann hilft das Ihrer Argumentation nicht;
denn die automatische Gesichtserkennung stellt die Unschuldsvermutung offen infrage und erklärt alle Menschen unabhängig von jedem Verdachtsmoment zu potenziellen Terroristen oder Kinderschändern oder was andere hier eben ins Feld geführt haben.
Das alles erhöht die öffentliche Sicherheit überhaupt nicht, sondern sorgt vor allen Dingen für eines: Dringend benötigtes Personal bei der Bundespolizei wird einmal mehr durch unnütze Dinge gebunden, und das brauchen wir nicht, meine Damen und Herren.
Die Debatte um Clearview – Stichwort: mehrere Milliarden Fotos teils illegal zusammengeklaubt durch Crawler – hat noch mal klargemacht, welche massiven Gefahren in dieser Technologie liegen. Deswegen fordert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz aus gutem Grund ein EU-weites Verbot. Deswegen denkt auch die EU-Kommission aus gutem Grund laut über ein solches europäisches Verbot nach.
Und wenn Sie unseren Argumenten nicht trauen, dann trauen Sie deren Argumenten; denn sonst erleben Sie nach dem Mautdesaster gleich das nächste europarechtliche Problem mit diesem Vorstoß, den Sie hier offenkundig planen.