Sehr geehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mehr Geld für die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in Städten und Gemeinden – das verspricht die Änderung des GVFG, des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Da kann man doch eigentlich nur jubeln,
jedenfalls auf den ersten Blick. Der Ausbau von U-Bahn und Stadtbahn muss vielerorts warten, weil das Geld fehlt. Dass hier jetzt endlich gehandelt wird, begrüßt auch die AfD.
Der Straßenverkehr geht aber leer aus, und das ist typisch für die Art, in der die Koalition ideologische Verkehrswendepolitik macht.
Die Grünen hatten schon 2018 beantragt, alle Fördertatbestände für den Straßenbau aus dem GVFG zu streichen. Und die Regierungskoalition folgt dem. Manche werden jetzt sagen: Ja, bei Fördermitteln für den Straßenbau müssen die Städte sich halt an die Bundesländer wenden;
denn vom Bund gibt es dafür schon seit Jahren kein Geld mehr.
Wenn aber bis 2025 die Gelder des Bundes versechsfacht werden, dann darf der Straßenbau dabei nicht völlig leer ausgehen.
Städte, die Straßentunnel bauen und damit den Lärmschutz und den Verkehrsfluss verbessern, brauchen dafür Geld. Anwohnergaragen gibt es nicht für umsonst. Diese wird man verstärkt brauchen, beispielsweise wenn für den Radwegeausbau Parkplätze beseitigt werden.
Digitalisierte Ampelsteuerungen verbessern den Verkehrsfluss und reduzieren den Schadstoffausstoß. Auch die müssen bezahlt werden. Wenn die Straßenprojekte nicht über das GVFG-Bundesprogramm laufen sollen, dann muss der Bund die Länder in die Lage versetzen, ihre Förderung für kommunale Verkehrsprojekte entsprechend aufzustocken.
Die Forderung der AfD-Fraktion ist klar: Eine Einseitigkeit zulasten des Straßenverkehrs darf es nicht geben.
Künftig sollen auch Straßenbahnen gefördert werden, die auf Autospuren fahren, und zwar mit Priorität vor den Autos.
Meine Damen und Herren von der Koalition, von Grünen und Linken, damit produzieren Sie neue Verkehrsstaus,
und die werden in den Städten schon jetzt immer schlimmer. Die gestern veröffentlichte TomTom-Studie beweist es aufs Neue.
Diese Stauproduktion durch Straßenbahnprojekte nimmt die Verkehrspolitik des Bundes systematisch in Kauf. Jedes Bauprojekt muss bekanntlich auf seinen volkswirtschaftlichen Nutzen hin geprüft werden. Bei dieser sogenannten standardisierten Bewertung werden alle möglichen Vorteile der Fahrgäste im Nahverkehr eingerechnet, aber eben nicht die Fahrzeitverluste für die Autofahrer, die länger im Stau stehen. Bei einer Expertenanhörung hier im Bundestag wurde das bestätigt. Das ist so, wie wenn Sie in einer Firmenbilanz die Gewinne ausweisen, aber für zu erwartende Verluste keine Vorsorge treffen. „Milchmädchenrechnung“ ist dafür noch ein vornehmer Begriff, meine Damen und Herren.
Sie sehen: Auf den zweiten Blick ist beim GVFG längst nicht alles Gold, was glänzt. Die AfD-Fraktion wird den Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Ausschussfassung daher ablehnen und den Gesetzentwurf der Grünen ebenfalls. Die beiden Änderungsanträge der Fraktion der Grünen lehnen wir als zu weitgehend ab. Der Entschließungsantrag der AfD-Fraktion dient dagegen dem Zweck, zwischen der Förderung des öffentlichen Nahverkehrs und der Förderung des Individualverkehrs in den Städten Ausgewogenheit herzustellen.