Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grundstein der sozialen Marktwirtschaft ist die Freiheit. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes standen vor der Frage: Was ermöglichen wir, wem trauen wir was zu? Bei Unternehmerinnen und Unternehmern war die Antwort: Wir trauen euch in besonderem Maße zu, euer Leben selbst zu gestalten.
Nutzt die Freiheit! Schafft Wohlstand! Tragt zum Fortschritt bei! Tragt aber auch Verantwortung für das, was nicht gelingt! – Das ist der Ausgangspunkt, wenn ich Ihren Antrag betrachte. Ich möchte drei Punkte herausgreifen.
Sie wollen bei Mietverträgen über Gewerberäume ordentliche Kündigungen ausschließen. Na super! Dann hat die Kita, die Sie angeblich schützen wollen, morgen die Kündigung im Briefkasten und übermorgen das Angebot für einen befristeten Mietvertrag.
Sie wollen bei befristeten Mietverträgen einführen, dass der Gewerbemieter einseitig einen laufenden Vertrag zu unveränderten Konditionen verlängern kann. Das heißt, Sie legen uns diesen Antrag vor, weil für die einen Unternehmer alles teurer wird. Dass auf der anderen Seite des Vertrages ein Unternehmer steht, dessen Ausgaben für Maler und andere Handwerker auch steigen, das ist Ihnen völlig egal.
Folgenden Punkt fand ich besonders interessant: Der Vermieter verlängert den Mietvertrag nicht und macht dafür ein auch in Ihren Worten schutzwürdiges Interesse geltend. Dann soll er trotzdem Schadensersatz zahlen! Ein Anspruch auf Schadensersatz, ohne dass der Vermieter eine Pflicht verletzt hat – was für ein Quatsch!
Ein einseitiger Antrag, auf zwei Seiten niedergeschrieben: keine Freiheit, kein Fortschritt, strukturkonservativ bis ins Mark.
– Sie schützen damit auch, wie gesagt, die Großunternehmen.
Unter rein taktischen Gesichtspunkten funktioniert Ihr Antrag auch. Denn wie soll die SPD Nein sagen, wenn doch das rote Berlin ein solches Anliegen gerade durch den Bundesrat gebracht hat und der Bundesfinanzminister öffentlich sein Verständnis für den Berliner Mietendeckel erklärt hat?
Wie soll die Union Nein sagen, nachdem sie schon die Mietpreisbremse durchgewunken hat, deren Verschärfung und auch noch die Verlängerung der Verschärfung?
Wenn diese Regierung es ernst meint mit unternehmerischer Freiheit, mit einem ausgewogenen Mietrecht und der Kompetenzordnung des Grundgesetzes, dann versteckt sie sich beim Mietendeckel nicht hinter der Unionsfraktion, sondern dann geht die Bundesregierung noch selbst als Verfassungsorgan nach Karlsruhe und bittet um Überprüfung des Mietendeckels.