Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, diese Debatte hat drei Ebenen. Es gibt zunächst einmal die Sachebene. Ja, ich glaube schon, dass man bei der sogenannten Whistleblower-Richtlinie auch durchaus juristische Bedenken hinsichtlich der Frage der Subsidiarität und der Frage der Verhältnismäßigkeit anmelden kann. Das hat es im Bayerischen Landtag gegeben. Ich glaube, dass in der Begründung sehr schön austariert ist, auf welche Punkte man achten muss.
Ich glaube, ich kann an dieser Stelle im Namen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sagen, dass wir all diesen Bedenken im Rahmen der Umsetzung Rechnung tragen werden, genauso wie wir dafür Sorge tragen werden, dass diese Richtlinie nicht überschießend umgesetzt wird.
Ich komme zur zweiten Ebene. Die zweite Ebene ist die Frage: Wie löst man diese Bedenken auf? Das, was Sie heute suggerieren, ist: Die einzige Möglichkeit, wenn man Bedenken hinsichtlich Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hat, ist, eine Subsidiaritätsklage zu erheben. Das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihren Antrag. Es wird am Schluss theatralisch untermauert – auch das muss man mal sagen; Sie haben es heute sehr schön dargeboten –: Wenn diese Richtlinie kommt, dann haben wir unsere Hoheitsrechte an das böse Europa, die Krake, abgegeben und wir sind quasi rechtlos und der Bürger sowieso.
Man hat fast das Gefühl, dass diese Richtlinienumsetzung Ihr neuer Migrationspakt ist. Ich darf an den Migrationspakt erinnern. Da haben Sie auch YouTube-Videos gemacht und die Backen aufgeblasen, so wie heute. Aber all das, was Sie damals behauptet haben, ist nicht eingetreten.
Deshalb zurück zur Frage: Ist es denn zwingend, eine Subsidiaritätsklage zu erheben? Genau das ist es eben nicht. Ich kann nämlich Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität auch im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie Rechnung tragen, und ich habe sogar später auch im Rahmen eines Umsetzungsverstoßverfahrens die Gelegenheit, mich auf solche Punkte zu berufen. Deswegen ist das, was Sie heute – auch mit der namentlichen Abstimmung – an Endzeitstimmung erzeugen wollen, vollkommen fehl am Platz.
Sie zitieren dann eine Kommentarstelle, die genau den Zusammenhang, den Sie herstellen, gar nicht beinhaltet. Auch diese Kommentarstelle beinhaltet nicht, dass eine Subsidiaritätsklage zwingend zu erheben ist, wenn man Bedenken hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität hat. Die Kommentarstelle besagt nur: Wenn eine Subsidiaritätsklage eingereicht ist und es um Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit geht, dann geht es zwangsläufig und denknotwendig um die Frage der Zuständigkeit der Europäischen Union.
Dann komme ich am Ende zur dritten Ebene, nämlich: Warum keine Subsidiaritätsklage? Das ist eigentlich noch viel interessanter. Die Antwort ist doch ganz einfach: Das, was in der Richtlinie geregelt werden soll, ist im Interesse von uns allen.
Sie bedienen doch an den Stammtischen das Bild von dem Europa, wo in Brüssel irgendetwas entschieden wird; die Einzigen, die es umsetzen, sind die Deutschen, und der Rest kümmert sich gar nicht darum,
und das alles zu unserem Nachteil.
– Sie applaudieren sogar. – Genau das soll die Umsetzung der Richtlinie verhindern.
Deswegen tun wir gut daran, konstruktiv in die Richtlinienumsetzung einzusteigen. Deswegen ist es auch richtig, wenn man sagt, dass die Umsetzung der Richtlinie auch eine Frage des funktionierenden Binnenmarktes ist. Denn er funktioniert nur, wenn sich alle an die Regeln halten. Deswegen trägt auch der Vortrag nicht, dass Artikel 114 AEUV nicht als ausreichende Ermächtigungsgrundlage von Ihnen anerkannt wird.
Deswegen, meine Damen, meine Herren: Das Ziel müssten Sie doch vor Augen haben. Dann ziehen wir doch an einem gemeinsamen Strang! Kümmern wir uns um eine gute sachgerechte Umsetzung im Interesse eines stabilen, eines gleichberechtigten Europas!
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.