Herzlichen Dank für die Frage. – Ich glaube, wir können das Vertrauen gerade dieser, aber auch anderer Bürgerinnen und Bürger dadurch erlangen, dass wir ihnen sagen, was in diesem Gesetz wirklich steht. In diesem Gesetz steht nicht, dass wir die Bürgerbeteiligung beim möglichen Bau einer neuen Bahnstrecke Hannover–Bielefeld mit einem Maßnahmengesetz dieses Bundestages beenden werden; das steht da ausdrücklich nicht.
– Nein, das steht da nicht.
Da steht etwas drin, was für die Bürgerbeteiligung sehr von Vorteil sein wird, insbesondere bei dieser Strecke, nämlich dass eine frühzeitige Bürgerbeteiligung verpflichtend ist, also nicht eine nette Geste der Bahn oder von uns. Die Bürgerinnen und Bürger haben also ein Recht darauf. Sie haben auch ein Recht auf eine bestimmte Qualität der Bürgerbeteiligung. Das haben wir ja gerade in unserem Änderungsantrag festgeschrieben. Auch dass diese Bürgerbeteiligung zusätzlich ist, es also eine weitere Bürgerbeteiligung in dem normalen, anschließenden Planfeststellungsverfahren gibt, haben wir im Änderungsantrag festgeschrieben. Das heißt, wir weiten Bürgerbeteiligung aus; wir schränken sie nicht ein.
Und Sie haben recht: Am Ende dieses Planungsverfahrens steht nicht automatisch das Maßnahmengesetz im Bundestag – Sie haben ja die verfassungsrechtlichen Bedenken angesprochen –, sondern dann muss abgewogen werden, auch für das Projekt Hannover–Bielefeld: Kann man ein Maßnahmengesetz machen? Sind die Vorteile der Beschleunigung dieser Maßnahmen so groß, dass die Nachteile, die Sie angesprochen haben – dass man nur noch einen Klageweg hat –, dadurch aufgehoben werden? Das ist ein Abwägungsprozess, den uns das Verfassungsgericht aufgegeben hat. Der wird auch bei Hannover–Bielefeld zwingend sein.
Bei diesem Verfahren kann durchaus herauskommen, dass man sagt: Nein, mit einem Planfeststellungsverfahren geht es genauso schnell. – Dann übrigens ist das Maßnahmengesetz verboten. Dann können wir nicht sagen: Wir wollen das, das ist hübscher. – Dann dürfen wir es nicht, und dann wird es auch nicht kommen.
Ich glaube, wenn wir den Menschen klarmachen, dass dieses Maßnahmengesetz für Hannover–Bielefeld nur kommt, wenn alle Bedingungen des Verfassungsgerichtsurteils erfüllt sind – das heißt, wenn der Vorteil für die Allgemeinheit den Nachteil, dass man nur einen Klageweg hat, überwiegt –, dann wird es kommen. Der Vorteil dabei ist, dass sie eine bessere Bürgerbeteiligung haben. Ich glaube, dann können wir das – wie Sie zu Recht ansprechen: verlorengegangene – Vertrauen wiedergewinnen.
Jetzt habe ich schon viel dazu gesagt, wie das Verfahren laufen wird. Es wird nicht nur bei Hannover–Bielefeld so laufen, sondern es wird bei allen Verfahren so laufen. Das heißt, zusammenfassend kann ich feststellen:
Wir haben erstens nicht weniger Bürgerbeteiligung, sondern wir haben mehr Bürgerbeteiligung. Das legen wir mit unserem Änderungsantrag noch mal fest.
Das Zweite ist: Nicht alle diese 14 Projekte, die jetzt auf der Liste stehen, werden mit einem Maßnahmengesetz beendet werden – davon bin ich fest überzeugt –, sondern nur wenige: die, die geeignet sind.
Das Dritte ist aber: Für alle diese 14 Projekte wird es einen sofortigen Einstieg in die vorgezogene Bürgerbeteiligung geben. Wir haben aus dem Ministerium gehört, dass das gemacht wird. Das heißt, für diese 14 Projekte gibt es nicht nur eine bessere Bürgerbeteiligung, sondern auch eine Beschleunigung des Verfahrens.
Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen, ich glaube, die Menschen in diesem Land erwarten von uns, dass wir uns kümmern, damit wir einen schnelleren Ausbau von klimaneutralen Verkehrswegen haben, dass wir neue Verfahren testen, dass wir Erfahrungen sammeln und dass wir beim Verfahren Verbesserungen vornehmen. In diesem Sinne rufe ich Sie auf: Lassen Sie uns gemeinsam aktiv werden, im Sinne der Menschen, im Sinne der Mobilität und im Sinne des Klimaschutzes!
Herzlichen Dank.