Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank auch Ihnen, Frau Ministerin. Sie hatten jetzt gerade an das Justizministerium abgegeben. Dennoch kann ich mir noch kein Bild machen. Sie haben jetzt beide gesagt, da habe eine Abwägung stattgefunden, die in der rechtlichen Einordnung aus unserer Sicht nicht weitgehend genug und hinreichend klar Vorgaben hinsichtlich der internationalen Kinderrechtskonvention beinhaltet. Welche Art Abwägung war das denn, zu wessen Gunsten oder zu wessen Lasten?
Sie haben jetzt beide, sowohl Herr Lange als auch Sie, gesagt: Ja, das war eine schwierige Abwägung. – Aber fest steht ja, wie meine Kollegin Katja Dörner gesagt hat, dass Sie sich für die abgeschwächte Variante der Formulierung des Kindeswohls entschieden haben. Wogegen haben Sie das abgewogen? Was gilt mehr als das Wohl des Kindes?