Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Also ich bin froh, und es ist auch gut so, dass wir heute über dieses Thema und über diesen Antrag sprechen. Deswegen danke, dass Sie, liebe Linke, diesen eingebracht haben.
Herr Schummer, Sie haben eine Ausweitung des Kündigungsschutzes gefordert für Initiatoren einer Betriebsratswahl. Ich glaube Ihnen das. Sie sind Betriebsrat gewesen, so wie ich. Sie sind Gewerkschafter, so wie ich. Ich glaube Ihnen das. Nur, wenn Sie hier stehen, dann sprechen Sie ja auch für Ihre Partei, für die CDU.
Überzeugen Sie Ihre Partei, und wir machen das ganz schnell gemeinsam,
den Kündigungsschutz auszuweiten für die, die Betriebsräte gründen wollen; das bekommen wir ganz schnell hin.
Die Linken beschäftigen sich in ihrem Antrag, der schon etwas dünn ist, muss ich sagen, mit zwei Punkten, zum einen mit Schwerpunktstaatsanwaltschaften – ich gehe gleich darauf ein –, zum anderen mit der Privilegierung von Arbeitgebern im Betriebsverfassungsgesetz.
Aber der erste Satz Ihres Antrages heißt: „Wer sich für Demokratie im Betrieb einsetzt, lebt gefährlich …“
Das stimmt doch nicht, liebe Leute. Jugend- und Auszubildendenvertreter, Personalräte, Betriebsräte, Schwerbehindertenvertrauensleute – all die sind doch diejenigen, die sich einsetzen für die Kolleginnen und Kollegen, die das Leben der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser machen, die auch die Betriebe erfolgreicher machen, die auch geschätzt und geachtet sind. Ich will an dieser Stelle sagen – und da unterstütze ich ausdrücklich Jutta Krellmann, die das noch einmal herausgearbeitet hat –: Diese Menschen sind eine ganz wichtige Stütze für die Demokratie in unserem Land. Denn es gibt mehr Personal- und Betriebsräte als Gemeinderäte bzw. Stadträte, die auch immer wieder gewählt werden. Diese Menschen sind also eine ganz wichtige Stütze der Demokratie. Deswegen müssen wir Danke sagen, dass sie diese Arbeit machen; diese Menschen haben unsere Achtung verdient.
Aber es ist wahr: Wir müssen die Betriebsräte stärken.
Denn sie werden bekämpft und sie werden behindert. Manche Arbeitgeber – manche! –, die bekämpfen Betriebsräte wie der Teufel das Weihwasser, sie geben viel Geld aus für Anwaltskanzleien, um sich Anwälte einzukaufen, die Betriebsräte verhindern sollen. Deswegen möchte ich zwei Dinge ansprechen:
Erstens. In § 119 des Betriebsverfassungsgesetzes werden entsprechende Straftaten genau beschrieben. Eine Straftat ist grundsätzlich ein Offizialdelikt, und ein Offizialdelikt wird von Amts wegen verfolgt, von der Staatsanwaltschaft. Aber im Betriebsverfassungsgesetz steht, dass diese Taten Antragsdelikte sind. Das ist ungefähr so: Wenn ich hier vor dem Reichstag bei Rot über die Ampel gehe, dann werde ich, wenn es sich hierbei um ein Offizialdelikt handelt und die Polizei mich erwischt, angehalten und zur Rechenschaft gezogen. Wenn es sich dagegen um ein Antragsdelikt handelt, kommt es darauf an, ob ein Passant, der gesehen hat, dass ich bei Rot über die Ampel gegangen bin, mich anzeigt; erst dann wird gekuckt, ob man mich anklagt. Deswegen brauchen wir diesen Wechsel vom Antrags- zum Offizialdelikt. Das ist ganz einfach, man sehe sich Absatz 2 von § 119 an. Wenn man den streichen würde – ich muss das Minister Altmaier einmal vorschlagen –, würde das die Bürokratie entlasten, es würde weniger Anträge geben, es würde weniger Komplikationen geben. Das wäre gut für die Betriebsräte, das wäre gut für alle, die hier tätig sind. Das würde uns auch helfen, das Ganze zu stärken.
Der zweite Punkt: Wir als öffentlicher Auftraggeber geben viel Geld aus. Diese öffentlichen Aufträge sollten wir nur noch an tarifgebundene Unternehmen geben.
Das ist wichtig. Nicht der billige Jakob soll das Geschäft machen. Deswegen brauchen wir ein Bundestariftreuegesetz. Das ist notwendig, das bedeutet Fairness. Und auch unsere Rolle als Vorbild gebietet, dass wir das machen.
Umfragen haben ergeben, dass der allergrößte Teil der Bevölkerung das genauso sieht und ebenfalls will, dass öffentliche Gelder nicht verdummt werden, sondern dass es den Menschen auch wieder zugutekommt.
Es gibt noch viel mehr Dinge, die wir im Ausschuss beraten werden. Das vereinfachte Wahlverfahren wurde angesprochen, ebenso die Nachwirkung von Tarifverträgen. Das ist nämlich wichtig, wenn immer mehr Betriebe über Nacht zersplittert werden. Darauf geht Yasmin Fahimi nachher in einem ganz speziellen Fall ein.
Ich bedanke mich sehr.