Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer meinen beruflichen Werdegang kennt, den wird es kaum wundern: Die betriebliche Mitbestimmung liegt mir nicht nur am Herzen. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass Mitbestimmung ein Unternehmen voranbringt, dass Mitbestimmung viele Vorteile hat, und zwar für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.
Heute ist mal wieder die Stunde der Mitbestimmung. Deswegen sage ich hier noch mal deutlich: Mitbestimmung ist kein Bremsklotz für unternehmerische Tätigkeit. Arbeitnehmervertreter sind auch keine Problemmacher. Produktivität wird da gesteigert, wo Mitbestimmung gelebt wird. Da können die Probleme im Betriebsablauf gelöst werden. Es geht eben nicht nur um Löhne und Arbeitszeiten. Betriebsräte haben zahlreiche und vielfältige Aufgaben, und sie tragen Verantwortung.
Liebe Jutta Krellmann, mit Blick auf die negativen Beispiele rund um die Verhinderung von Betriebsratswahlen weiß ich, wie gut wir es in der Montanmitbestimmung hatten: Man war nicht immer einverstanden mit einzelnen Aktionen und Entscheidungen von uns Betriebsräten, aber niemand hat die Notwendigkeit unserer Betriebsratstätigkeit infrage gestellt oder sie gar mit unredlichen Mitteln und Methoden zu verhindern versucht. Meine Kollegin Yasmin Fahimi wird nachher noch mal darauf eingehen, denke ich.
Aber es ist keine Frage: Die Bekämpfung von Betriebsräten, das sogenannte Union Busting, ist zu verurteilen, möglicherweise auch härter zu bestrafen. Ich glaube aber nicht, dass die gezielte Verhinderung von Gewerkschaftstreffen oder die Einschüchterung von Arbeitnehmervertretern die maßgeblichen Probleme sind.
Dass die Tarifbindung schwächer wird und sich weniger Betriebsräte bilden, hat vielfältige Gründe. Ein Blick auf die Zahlen reicht aus: Mitbestimmung hängt mit der Größe der Betriebe zusammen, ist von Branche zu Branche anders, unterscheidet sich auch regional. Die wenigsten Betriebsräte haben, wie wir wissen, kleine und mittlere Unternehmen.
Es verändern sich aber auch die Einflussgrößen der Mitbestimmung insgesamt, genauso wie sich Berufe und Betriebe verändern, wie sich das gesellschaftliche Selbstverständnis von Arbeit und Leben wandelt. Wie organisieren sich Erwerbstätige denn eigentlich, wenn Tätigkeiten, Arbeitsorte und Arbeitszeiten flexibler werden und sich damit auch die Bezugsgrößen der Betriebsratsarbeit verändern? Wie gehen wir damit um, wenn die Start-up-Szene wenig von Tarifverträgen hält, dafür aber Mitarbeiterbeteiligung zum Ziel setzt? Schwarz-Weiß-Kategorien wie „böse Arbeitgeber kontra gute Arbeitnehmervertreter“ bringen uns nicht weiter.
Am Rande sei gesagt: Es gibt auch Arbeitsplätze, bei denen das Betriebsverfassungsgesetz nicht eins zu eins umsetzbar ist, sosehr ich mir das wünschen würde. Man denke etwa an die zahlreichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von uns Abgeordneten.
Für uns als Politik besteht die Aufgabe darin, das Betriebsverfassungsgesetz zu überprüfen und in die Gegenwart zu übersetzen. Die Große Koalition hat sich dazu bekannt, die Gründung und Wahl von Betriebsräten zu erleichtern. Das werden wir tun.
– Um auf die Frage „Wann?“ zu antworten: Wir haben das im Rahmen des Arbeit-von-morgen-Gesetzes II mit unserem Arbeitsminister Hubertus Heil besprochen. Hubertus Heil ist dran. Wir werden das in den Gremien prüfen und auch diskutieren.
Ich wünsche mir, dass wir eine echte, wahrnehmbare Stärkung der Mitbestimmung erreichen. Dazu sollte meiner Meinung nach der Kündigungsschutz für Betriebsratsgründer schon vor der Einladung zur Wahlversammlung gehören.
100 Jahre Betriebsrätegesetz – ein Grund zu feiern, aber kein Grund, um auszuruhen.
Lassen Sie mich noch einen letzten Satz an die AfD sagen. Ihre Ausführungen waren realitätsfremd und wenig erkenntnisreich. Die einzige Erkenntnis, die ich gewonnen habe, ist die Unkenntnis der AfD. Als Vertreter von Arbeitnehmern versagen Sie faktisch auf der ganzen Linie.
Herzlichen Dank und Glück auf!
– Marc Biadacz. Sorry!
Uwe hätte Ihnen auch gestanden.