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146. Sitzung
Donnerstag, 13. Februar 202019. Wahlperiode, 146. SitzungDrucksache 19/17155
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir hatten gestern schon über einen unserer Anträge gesprochen. Der passte gestern dazu: Lieferengpässe wirksam begrenzen. – Deswegen rede ich dazu heute nicht mehr. Ich möchte Sie trotzdem noch einmal daran erinnern: Sichern Sie endlich wieder die Arzneimittelproduktion in Deutschland und in Europa! Sichern Sie endlich den Standort Deutschland und Europa bei dieser Produktion, sonst erleben wir weitere Fiaskos, die wir jetzt gerade bei China und Indien sehen.

Haben wir die Rede nicht schon gehört?

Weiterer Zurufvom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war doch die Rede von gestern?

Wir können uns doch auf solche Wackelstaaten nicht verlassen, meine Damen und Herren. Holen Sie die Produktion nach Europa und Deutschland zurück! Das ist die Aufforderung noch mal in aller Deutlichkeit.

Beifallbei der AfD

Das ist doch die Rede von gestern, oder?

Mit unserem Antrag „Verbindliche patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen einführen“, meine Damen und Herren, wollen wir erstens eine Ausgliederung der Kosten aller in den Krankenhäusern tätigen Berufsgruppen aus den DRGs erreichen. Zweitens fordern wir damit, patienten- und aufgabengerechte Personalvorgaben für alle im Krankenhaus tätigen Berufsgruppen einzuführen.

Das war doch die Rede von gestern!

Zurufvon der FDP: Das ist die Wiederholung der Rede von gestern!

Das heißt, wir können nicht bloß für eine Berufsgruppe, in dem Fall für das Pflegepersonal, eine Personaluntergrenze bestimmen.

Meine Damen und Herren, die Deutsche Krankenhausgesellschaft stellt Umsetzungsprobleme bei den Personaluntergrenzen fest.

Das ist heute gar nicht das Thema!

Falsche Rede!

Sie sagt: Ganze Stationen werden zeitweise geschlossen, oder Kliniken melden gelegentlich Bereiche bei der Leitstelle des Rettungsdienstes ab. Diese Zahlen sind ein alarmierendes Zeichen, dass die Pflegepersonaluntergrenze zu Einschränkungen bei der Versorgung führen kann. – Das sagt zum Beispiel Dr. Gerald Gaß, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Wir reden über das Kassenwettbewerbsgesetz!

– Ich rede darüber, was ich denke, meine Damen und Herren. Lassen Sie das mal meine Sorge sein.

Der Verband der Krankenhausdirektoren erklärt in seiner Stellungnahme vom Mai Ähnliches. Außerdem sprechen sich die Krankenhausdirektoren und die Deutsche Krankenhausgesellschaft für ein bedarfsorientiertes Personalbemessungssystem in einer Ganzhauskonzeption aus. Damit ist gemeint, dass man auch aus anderen Abteilungen das Personal heranziehen kann,

Falsche Rede! Falsches Thema!

wenn in einer Abteilung die Untergrenze nicht erreicht werden kann.

Es geht um Krankenkassen!

Es geht doch hier um Krankenkassen! Merkt das gar keiner bei der AfD? Es ist die falsche Rede!

In Zeiten von allgemeinem Personalmangel ist aus unserer Sicht die jetzige starre, unflexible Untergrenzenregelung nicht geeignet, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Arbeitsbedingungen zu verbessern.

Es geht hier um Krankenkassen!

Wir fordern weiterhin die Personaluntergrenzenregelung und die Herausnahme der Kosten des ganzen im Krankenhaus beschäftigten Personals, das wir dort haben, aus den DRGs.

Na ja, gut, jetzt haben wir genug Hinweise gegeben!

Meine Damen und Herren, über den zweiten Antrag zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz sprachen wir schon im Ausschuss. Ich stelle die anderen Anträge noch mal kurz vor. „Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung stärken – Altersrückstellungen beim Anbieterwechsel mitnehmen lassen“: Das ist das Thema. Das zielt darauf ab, meine Damen und Herren, private Krankenversicherten den Anbieterwechsel zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen. Im Entwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz richten Sie sich grundsätzlich auch an der Monopolkommission aus. Somit sollten Sie sich auch an deren Empfehlungen zur Wettbewerbsstärkung bei den PKVs orientieren. Das können Sie also auch berücksichtigen.

Beifallbei der AfD

Meine Damen und Herren, das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2009 hat den Wechsel ja erst möglich gemacht. Die Aussage der Monopolkommission vom März 2017 ist eindeutig. Sie sagt: In der privaten Krankenversorgung müssen die Wechselmöglichkeiten der Bestandskunden von einer Kasse zur anderen verbessert werden. – Das haben wir im Moment immer noch nicht gemacht; das ist die Forderung. Im Moment haben wir die Situation, dass langjährige bei einer privaten Krankenkasse Versicherte ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel nicht uneingeschränkt mitnehmen können – das ist das Problem – und dass die Lebenswirklichkeit einen Wechsel letztendlich unmöglich macht. Wir haben den berühmten Basisvertrag dabei. Der wird aber nur von 0,3 Prozent der dort Versicherten in Anspruch genommen, sodass über 99 Prozent, wenn sie wechseln, den Nachteil haben, dass sie ihre Rückstellungen nicht mitnehmen können.

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